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Vorsorgen
Ab einem Alter, vielleicht ab 49plus, sollte man an die eigene Vorsorge denken. Für die Zeit wenn man in die Pension geht oder vielleicht krank wird. Aber auch wenn man schon in der Pension ist kann man immer noch vorsorgen, Reserven anlegen und diese optimal veranlagen.
Allgemeines Pensionsgesetz – APG
Seit dem 1. Jänner 2005 gibt es das neue Allgemeine Pensionsgesetz (APG). Dieses Gesetz gilt für alle ab dem 1. Jänner 1955 geborenen Männer und Frauen. Das Pensionsalter wird schrittweise angehoben, der Kontoprozentsatz gesenkt auf 1,78 %. Der Bemessungszeitraum wird auf 480 Monate oder 40 Jahre erhöht. Vergleichen Sie Ihren Gehalts- oder Lohnzettel mit der voraussichtlichen Pension auf Ihrem Pensionskonto. Das ist für viele nicht zum Lachen.
3-Säulen-Vorsorgeprinzip
Neben der staatlichen Pensionsvorsorge und der betrieblichen Vorsorge ist die dritte Säule die private Pensionsvorsorge. Jetzt ist es an der Zeit etwas für die Private Pensionsvorsorge zu machen. Im Jahr 2021 betrug die durchschnittliche Pension 1.462€. Diese Zahlen können Sie auf der Seite der Statistik Austria nachlesen. Dabei ist es einfach vorzusorgen und je jünger Sie sind umso billiger wird es. Vielleicht sollten Sie diesen Tipp an Ihre Kinder und Enkelkinder weiter geben. Und Vorsorgen können Sie auch noch wenn Sie bereits in Pension sind.
Diese Artikel wurde am 17.7.2023 veröffentlicht. Weiterlesen und noch mehr News zum Nachlesen finden Sie auf www.49plus.at
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