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Das sind die wichtigsten Neuerungen 2024 im Bezirk Lilienfeld

Lilienfeld mit dem Zisterzienserstift im Vordergrund. | Foto: C.Stadler/Bwag
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  • Lilienfeld mit dem Zisterzienserstift im Vordergrund.
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Das neue Jahr bringt viele Veränderungen mit sich. Was das auf sozialer, gesetzlicher und finanzieller Ebene für die Lilienfelder bedeutet, zeigt der folgende Überblick.

LILIENFELD. Mit dem Inkrafttreten des Wahlrechtsänderungsgesetz am 1. Jänner 2024 werden Verbesserungen für Menschen mit Behinderung geschaffen, die Wahlkartenlogistik neu geordnet sowie die Administration und Tätigkeit von Wahlbehörden geändert. So ist z.B. ein verpflichtender barrierefreier Zugang zu sämtlichen Wahllokalen samt barrierefrei erreichbarer Wahlzellen ab 2028 verpflichtend.

Im Übergangszeitraum bis Ende 2027 muss bereits in jedem Gebäude mit Wahllokalen zumindest ein solches barrierefrei zugänglich sein. Darüber hinaus wird die Veröffentlichung von Informationen über den Wahlvorgang in leicht lesbarer Sprache gesetzlich verankert.

Bezirkshauptfrau Heidelinde Grubhofer  | Foto: Hannelore Panzenböck, BH Lilienfeld
  • Bezirkshauptfrau Heidelinde Grubhofer
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"Das Layout der Wahlkarte wird vereinfacht und für blinde WählerInnen wird eine Wahlkarten-Schablone eingeführt. Als Teil der Neuordnung der Wahlkartenlogistik wird bei der persönlichen Beantragung einer Wahlkarte bei jeder Gemeinde unmittelbar nach der Ausstellung die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Briefwahl bestehen ("Quasi-Vorwahltag"). Bislang war dies nur in Statutarstädten möglich. Mit weiteren Änderungen wird eine Großzahl der Briefwahlstimmen bereits am Wahltag bei den örtlichen Wahlbehörden ausgezählt werden können. Die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte in Präsenz vor einer anderen Wahlbehörde bzw. einer fliegenden Wahlkommission zu wählen, bleibt dessen ungeachtet erhalten",

so Bezirkshauptfrau Heidelinde Grubhofer.

Kein Pardon für "Bleifuß"

Mit Änderung der Straßenverkehrsordnung, des Führerscheingesetzes und des Kraftfahrtgesetzes können ab 1. März 2024 in Fällen besonders rücksichtloser und gefährlicher Raserei die Fahrzeuge an Ort und Stelle beschlagnahmt werden, etwa bei einer sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts.

Bei Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 80 km/h im Ortgebiet und mehr als 90 km/h außerorts kann das KFZ bereits beim ersten Vergehen beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden.

Foto: pixabay

Gehört das Fahrzeug nicht dem/der Raser/in, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietfahrzeuge. In solchen Fällen wird in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für den/die Fahrer/in eingetragen werden.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets ist der Führerschein vorläufig abzunehmen. Davor war dies eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten.

Rezeptgebühr kommt auf 7,10 Euro

Seitens der Arbeiterkammer Niederösterreich wird auf die Erhöhung der Beitragsgrundlagen aufmerksam gemacht. Ab 1. Jänner beträgt die Höchstleistungsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 6.060 Euro. 

AK-Bezirkschef Burkhard Eberl | Foto: AKNÖ

"Ab 1. 1. 2024 kommt das pauschale Kinderbetreuungsgeld auf einen Tagessatz von mind. 16,88 Euro bis max. 39,33 Euro und das heurige Pflegegeld beträgt bei Stufe 1 192 Euro aufsteigend bis Stufe 7 mit 2.061,80 Euro",

teilt AK-Bezirkschef Burkhard Eberl mit.

Weitere Informationen und Zahlen dazu finden Sie hier.

Für die Sicherheit der Lilienfelder Bevölkerung wird ein neues Hilfeleistungsfahrzeug (HLF) 3 für die Freiwillige Feuerwehr Lilienfeld angeschafft. Die Bestellung soll im Frühjahr 2024 erfolgen und für die Anzahlung sind 194.000 Euro vorgesehen, bei kalkulierten Gesamtkosten von rund 644.000 Euro wobei entsprechende Förderungen angesprochen werden sollen.

Neue Kinderärztin für Lilienfeld

Vom Gemeinderat Lilienfeld einstimmig genehmigt wurde etwa auch eine Ärzteaquisevereinbarung mit der Mall One Entwicklungs- und Vertriebs GmbH. Frau Doktor Anastasiia Savchenko aus der Ukraine verfügt über eine fundierte ärztliche Ausbildung.

Sie hat in der Ukraine studiert und war 15 Jahre vor dem Krieg als Kinderärztin tätig. Frau  Savchenko wurde durch die Mall One Entwicklungs- und Vertriebs GmbH an die Stadtgemeinde Lilienfeld vermittelt.

„Ich freue mich, nicht zuletzt auch als Jungvater, dass es uns gelungen ist mit Frau Anastasiia Savchenko eine junge Ärztin aus der Ukraine nach Lilienfeld zu holen. Frau Dr. Anastasiia Savchenko wird ihren Hauptwohnsitz in Lilienfeld begründen und mit ihrem Sohn vermutlich noch im Jänner 2024 in eine Gemeindewohnung einziehen, die wir vorerst kostenlos zur Verfügung stellen.

Der Wohnungsschlüssel wurde an Frau Savchenko bereits übergeben. Nun unterstützen wir sie beim Einzug und Möblieren der Wohnung. Ziel ist es, dass Frau Anastasiia Savchenko nach einigen Prüfungen an der Universität nostrifiziert und in die „Österreichische Ärzteliste“ eingetragen wird, damit sie dann in rund 2 Jahren in Lilienfeld als Kinderärztin eine eigene Ordination betreiben darf“,

so Bürgermeister Manuel Aichberger zu diesem wesentlichen Beschluss.

Neue Leiterin des Bauamtes Katharina Schubert, Bürgermeister Manuel Aichberger und neue Kassenverwalterin Andrea Brader | Foto: Gemeinde Lilienfeld
  • Neue Leiterin des Bauamtes Katharina Schubert, Bürgermeister Manuel Aichberger und neue Kassenverwalterin Andrea Brader
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Der Gemeinderat hat weiters mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2024 einstimmig Frau Katharina Schubert zur Leiterin des Bauamtes, und Frau Andrea Brader zur Leiterin der Finanzverwaltung (Kassenverwalterin) bestellt.

„Wir wünschen den beiden Damen für ihre neuen verantwortungsvollen und arbeitsintensiven Aufgaben im Gemeindedienst alles Gute, viel Freude und Erfolg im Umgang mit der Lilienfelder Bevölkerung und ihren Anliegen“,

freut sich Bürgermeister Aichberger.

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