Gericht: Arbeitskollege zuckte aus

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BEZIRK LILIENFELD. Mit einem kräftigen Stoß beförderte ein 24-Jähriger einen Arbeitskollegen für Monate in den Krankenstand. Der 50-jährige St. Pöltner gab im Prozess am Landesgericht an, dass er keine Erklärung dafür habe, warum sein Kollege plötzlich ausgezuckt sei, eigentlich habe er ihm nur helfen wollen.

Abfällige Bemerkungen

Der Vorfall ereignete sich am 20. September 2018, nur wenige Tage, nachdem der 24-Jährige in dem Betrieb in Traisen zu arbeiten begonnen hatte. Die Arbeit interessiere ihn sowieso nicht und er sei bald wieder weg, soll er seinem Kollegen gegenüber geäußert haben. Als er durch Zuspätkommen und früher Schluss machen auffiel, habe er ihn aufmerksam machen wollen, dass er Probleme bekommen könnte, meinte der erfahrene Kollege gegenüber Richterin Alexandra Glösl.
„Ich will mir gerade meine Schutzkleidung anziehen, da hat er mir plötzlich einen argen Stoß versetzt“, schilderte das Opfer, bei dem durch den folgenden Sturz die Achillessehne riss, während der 24-Jährige davon rannte. Opfervertreter Roland Schöndorfer forderte dafür Schmerzensgeld in Höhe von vorerst 1.000 Euro, wesentlich mehr werde man über den Zivilrechtsweg einklagen, sobald ein Gutachten unter anderem auch über Dauerfolgen erstellt sei.

"Kein Vorsatz"

Sein Mandant werde sich zum Vorfall geständig zeigen, erklärte Verteidiger Franz Amler. Er habe den Mann zwar gestoßen, aber keinesfalls mit dem Vorsatz, ihn so schwer zu verletzen. Der Angeklagte selbst versuchte, seine Schuld insofern abzuschwächen, als er auf Notwehrreaktion plädierte. Er habe Angst vor dem Älteren gehabt, da ihn Kollegen, deren Namen er nicht kenne, bereits vor ihm gewarnt hätten. Als Staatsanwältin Christiane Burkheiser nachfragte, ob er auch von Übergriffen des 50-Jährigen gehört habe, verneinte der Beschuldigte, erklärte jedoch, dass ihm das Opfer zu nahe war, als es ihn aufforderte, noch nicht duschen zu gehen.
„Rechtlich ist es eine klassische Misshandlung“, meinte Glösl. Aufgrund der Unbescholtenheit und des Geständnisses bot sie dem Beschuldigten eine Diversion. Mit 80 Stunden gemeinnütziger Leistungen, einem Pauschalkostenbeitrag von 150 Euro, sowie Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro könne das Verfahren gegen den 24-Jährigen eingestellt werden. Amler akzeptierte nach Rücksprache mit dem Mandanten, Burkheiser und Schöndorfer gaben vorerst keine Erklärung ab.

Richterin Alexandra Glösl | Foto: Probst
Rechtsanwalt Franz Almer | Foto: Probst
Opfervertreter Roland Schöndorfer | Foto: Probst
Staatsanwältin Christiane Burkheiser | Foto: Probst
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