Gut versichert im Urlaub
BEZIRK LILIENFELD. Sommerzeit ist Reisezeit. Nicht vergessen sollte man auf die e-card im Reisegepäck. Denn damit ist man nicht nur in ganz Österreich krankenversichert, sondern auch in den meisten europäischen Ländern. Und zwar durch die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte), die sich auf der Rückseite der e-card befindet.
Die EKVK gilt im gesamten EU- und EWR-Raum sowie in der Schweiz, in Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina.
Die EKVK kann bei allen Vertragsärzten sowie in öffentlichen Spitälern verwendet werden. Wichtig ist, die Karte gleich vor Behandlungsbeginn vorzuweisen. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet normalerweise direkt mit der NÖGKK ab. NÖGKK-Ombudsfrau Sabine Filzwieser warnt aber: „Leider kann es trotzdem zu unangenehmen Überraschungen kommen. Manchmal wird die EKVK - trotz anderslautender Bestimmungen - nicht akzeptiert und eine Barzahlung verlangt. Es gab auch Fälle, bei denen nur für das Stecken der e-card 20 Euro verrechnet wurden. Die eigentliche Behandlung kann dann auch mehrere hundert Euro kosten.“
Sollte dies passieren, muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Gegen Vorlage der Rechnung gibt es von der NÖGKK eine Kostenerstattung.
Wichtig für Fernreisen
Für Reisen in die Türkei gibt es nach wie vor einen Urlaubskrankenschein, der bei der Arbeitsstelle oder bei der NÖGKK aufliegt. Der Urlaubskrankenschein muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann werden ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf Kosten der Krankenkasse gewährt. Bei allen anderen Reisezielen sind sämtliche ärztliche Leistungen selbst zu bezahlen.
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