Hundebiss
Hundeangriff sorgt für Besorgnis im Bezirk Lilienfeld

- Die Haltung von Hunden bringt Verantwortung mit sich. Das Gesetz regelt die Haltung gefährlicher Tiere.
- Foto: Archiv
- hochgeladen von Gabor Ovari
Leider sind Hundebisse nicht selten. In Lilienfeld hat es erneut einen Vorfall mit Verletzungen gegeben.
BEZIRK LILIENFELD. Tiere, egal wie gut erzogen sie sind, handeln oft instinktiv und können manchmal beißen. Aber nicht nur Hunde: Es gab bereits Meldungen, dass auch eine Katze einen Menschen angegriffen und gebissen hat. Ein Leser berichtete jedoch von einem Vorfall mit einem Hundebiss. Er ging mit seinem Hund im Bezirk Lilienfeld spazieren, als ein anderer Hund sie angriff. Der angreifende Hund war nicht angeleint, und der Besitzer war ebenfalls nicht anwesend. Später leistete er auch keine Erste Hilfe für den Verletzten. Das Opfer hat Anzeige erstattet. „Bei der zuständigen Polizeiinspektion wurde eine Anzeige über den Sachverhalt erstattet, und die Ermittlungen laufen“, informiert Chefinspektor Johannes Gamsjäger von der Lilienfelder Polizei.
Rechtliche Konsequenzen
In Bezug auf den Verlauf des Verfahrens betonte Johannes Gamsjäger: „Die strafrechtliche Verantwortung liegt nicht unbedingt beim Hundebesitzer. Sollte beispielsweise eine andere Person mit der Aufsicht des Hundes betraut sein, besteht auch ihre Verantwortung. Zudem wird eine Anzeige wegen des Verdachts einer Übertretung des NÖ-Hundehaltegesetzes bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erstattet. Falls das Gericht das Strafverfahren einstellt, kann die Bezirksverwaltungsbehörde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Beschuldigten einleiten.“

- Im Falle eines Hundebisses ist die Erste-Hilfe-Leistung selbstverständlich. Das Unterlassen dieser Maßnahme zieht eine Strafanzeige nach sich.
- Foto: pixabay
- hochgeladen von Gabor Ovari
Marion Gattermayer, NÖ Landesregierung: "Der Hundehalter muss nach den tierschutzrechtlichen Vorgaben zur artgerechten Haltung des Tieres in der Lage sein und sich die erforderlichen Kenntnisse selbst aneignen."
Das NÖ-Hundehaltegesetz, das zum Schutz der Menschen entwickelt wurde, schreibt vor, dass jeder, der einen Hund hält, die erforderliche Eignung nachweisen muss und das Tier so zu führen und zu verwahren hat, dass Menschen und andere Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.

- Ein Hundebiss kann jederzeit und überall passieren. Das Eingreifen des Besitzers ist unerlässlich.
- Foto: pixabay
- hochgeladen von Gabor Ovari
Heidelinde Grubhofer, Bezirkshauptfrau der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, erklärte: „Bei der Anzeige der Haltung von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential ist der zuständigen Gemeinde eine 'Größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in dem der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll' nachzuweisen. Zudem muss der Halter eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential die erforderliche Sachkunde besitzen und eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.“ Das Gesetz regelt zwar in vielerlei Hinsicht die Bedingungen der Tierhaltung, appelliert jedoch in vielen Fällen an die Verantwortung des Tierhalters.
Das könnte dich auch interessieren:



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.