Gerichtsverhandlung
Schuldfrage nach Auseinandersetzung nicht zu klären
Als ein 52-Jähriger im vergangenen April einen Anhänger vom Grundstück eines 47-Jährigen aus dem Bezirk Lilienfeld holen wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung, die die Kontrahenten wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung vor Gericht brachte.
BEZIRK LILIENFELD. Von Anfang an beschuldigten sich die beiden Angeklagten gegenseitig, mit den Schlägen begonnen zu haben. Daher wiesen die Verteidiger der Beschuldigten Christian Függer und Margit Buchegger die Forderungen des jeweiligen Gegners vorerst zurück, weshalb der St. Pöltner Richter ein Gutachten in Auftrag gab.
„Beide Angeklagte weisen ein massives Glaubwürdigkeitsdefizit auf“, meinte der Richter zuletzt. Es habe sicher einen wechselseitigen Streit und Handgreiflichkeiten gegeben, führte er aus. „Mich haben beide nicht überzeugt. Im Zweifel muss ich daher bei beiden von einer Notwehrsituation ausgehen“, begründete er den vorerst nicht rechtskräftigen Freispruch für die zwei Kampfhähne.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.