Staubsaugervertreterin zu zwölf Monaten bedingt verurteilt
BEZIRK LILIENFELD (ip). Finanzielle Probleme ließen eine 36-jährige Mostviertlerin 2010 zur Betrügerin werden. Als Staubsaugervertreterin sorgte sie monatelang unter anderem dafür, wesentlich mehr Provisionen zu erhalten, als ihr zustanden. Am Landesgericht St. Pölten musste sich die Frau wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges in 21 Fällen verantworten. Laut Strafantrag beträgt der Gesamtschaden rund 24.000 Euro.
Von einem „Tohuwabohu im Unternehmen“ sprach Verteidiger Christian Reiter, nachdem der Geschäftsführer der Firma das damals übliche Vorgehen bei Verkaufsabschlüssen darlegte. So hätten etwa Vertreter die von ihnen geforderten Provisionen erhalten, noch bevor das Geld für die Geräte eingelangt sei, teilweise sogar bevor ein Kaufvertrag vorgelegen habe. Dies sei auch der Grund dafür gewesen, so der Zeuge, dass man erst nach Monaten auf die Ungereimtheiten stieß.
Den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zufolge habe die Mostviertlerin unter anderem von einem Kunden 1.600 Euro an Barzahlung für einen Staubsauger erhalten. Im Nachhinein habe sie eine Ratenvereinbarung auf dem Kaufvertrag eingetragen, die Unterschrift des Kunden gefälscht, 500 Euro als Anzahlung beim Unternehmen abgeliefert und der Rest hätte von ihrem Privatkonto in Raten abgebucht werden sollen. Das sei laut Geschäftsführer nicht möglich gewesen, da es auf dem Konto kein Geld gegeben habe.
Auf den Namen ihres Vaters habe sie abermals mit gefälschter Unterschrift einen Kaufvertrag abgeschlossen und Provision kassiert, obwohl dieser gar keinen Staubsauger erhalten habe. Ob dieses Gerät beim Unternehmen überhaupt abgeholt wurde, konnte nicht genau geklärt werden.
Die Beschuldigte zeigte sich teilweise geständig und gab dabei zu, überhöhte Provisionen kassiert zu haben. Darüber hinaus behauptete sie jedoch, das erhaltene Bargeld bei dem Unternehmen abgeliefert zu haben, für einige Vorgänge hatte sie keine Erklärung.
Hauptsächlich aufgrund der Belastungszeugen wurde die Angeklagte schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt (nicht rechtskräftig). „Erwartungsgemäß“, so Reiter, der im Namen seiner Mandantin zunächst keine Erklärung abgab.
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