Traisner Amokschütze in Anstalt eingewiesen
TRAISEN. Die Tat tue ihm nicht leid und er würde es noch einmal machen, erklärte ein 47-Jähriger am Landesgericht St. Pölten. Damit meinte er einen Mordversuch in einem Wohnhaus in Traisen, wo er am 29. November 2017 einer Nachbarin mit einem Schrotgewehr aufgelauert und ihr in den Bauch geschossen hat. Motiv: „Ich war stinksauer!“
Es gehe nicht um die Schuldfrage, sondern um die Gefährlichkeitsprognose, so Staatsanwältin Barbara Kirchner. Der Mann sei zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen. Nun müssten die Geschworenen entscheiden, ob der 47-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuliefern ist.
Tödliche Dämpfe vermutet
Der Betroffenen ging davon aus, dass die 49-Jährige, die im Stockwerk über ihm wohnte, bereits seit einiger Zeit tödliche Dämpfe in seine Wohnung leite. Erfolglos habe er sich an die Polizei gewandt. Schließlich kaufte er eine Schrotflinte, um den Tötungsvorsätzen seiner Nachbarin zuvorzukommen.
Am 29. November wartete er ab drei Uhr in der Früh mit geladener Waffe, bis die Frau gegen fünf Uhr über die Stiegen kam. Er riss seine Tür auf und reagierte auf ihr „Guten Morgen“ wortlos mit einem Schuss. Danach legte er in seiner Wohnung an vier Stellen Brände, fuhr mit dem Fahrrad stundenlang durch die Gegend und versteckte die Waffe, bevor er sich selbst der Polizei stellte.
Bleivergiftung möglich
Sie habe mit ihm eigentlich nichts zu tun gehabt, berichtete die Frau, deren Interessen von Elisabeth Januschkowetz wahrgenommen werden. Sie habe den Vorfall noch nicht verkraftet und erinnere sich noch genau, wie der 47-Jährige plötzlich vor ihr stand, in ihre Augen sah und schoss. Als sie merkte, wie Blut über ihre Jacke und ihre Hose rann, habe sie nur gedacht: „Ich muss weg!“ Sie schleppte sich in ihre Wohnung und zum Glück kamen Einsatzkräfte, die wegen des Rauchs aus der Wohnung des Schützen rasch vor Ort waren, auch für sie noch rechtzeitig. Neben den psychischen Folgen müsse sich noch mit dem Großteil der Streumunition im Körper leben. Wie ein Mediziner bestätigte, könne es dadurch auch zu einer Bleivergiftung kommen.
Wahnerkrankung
Gerichtspsychiater Werner Brosch diagnostizierte bei dem Mann, der in einer Abendschule maturierte, in Deutschland arbeitete und sich danach in Traisen völlig zurückzog, hauptsächlich eine Wahnerkrankung. Er ließe sich durch nichts aufhalten, wenn er sich etwas vornehme. Medikamente zeigten bis jetzt keine Wirkung und nachdem er sich weder krank noch behandlungsbedürftig fühle, gehe auch weiterhin ein großes Gefahrenpotential von ihm aus.
Äußerst problematisch zeigte sich die Verteidigung für Anwalt Philipp Zeidlinger. „Eine Verteidigung mit stumpfen Waffen“, wie er meinte, zumal sein Mandant Psychiatrie nicht als Wissenschaft anerkenne. Es handle sich nur um Mutmaßungen, denn niemand könne in den Kopf eines anderen hineinschauen. Zuletzt akzeptierte der 47-Jährige jedoch die Einweisung in eine Anstalt (rechtskräftig).
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