Tierhaltung im Wohngebiet
Ja zu Bienen, aber Nein zu Hühnern

Ab nun erlaubt: Bienen im Wohngebiet. | Foto: Kakru/Fotolia
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Vom Papagei bis zu Hühnern: Tierhaltung im Wohngebiet sorgt auch in Linz-Land für Konflikte.

BEZIRK (nikl). „Die Nachbarn haben gesagt, sie fühlen sich nicht mehr wohl zu Hause. In solchen Fällen muss ich als Bürgermeister tätig werden“, betonte Hörschings Bürgermeister Gunter Kastler. Dieser musste in einen Nachbarschaftsstreit eingreifen. Worum ging es? Anrainer hielten drei Graupapageien und fünf Ziegensittiche in einer Voliere im Garten. „Die Nachbarn fühlten sich durch den Lärm, den die Tiere verursachten, gestört und haben sich an die Gemeinde gewandt“, betont Kastler. Er entschied, die Haltung der Vögel zu untersagen, und ordnete deren Entfernung an. Das ließen die Tierbesitzer nicht auf sich sitzen und reichten eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein und bekamen recht.

Papageien dürfen im Wohngebiet bleiben

Das Gericht hob das Verbot der Marktgemeinde Hörsching auf. „Papageien werden – anders als Nutztiere – typischerweise im Haushalt gehalten. Ihre artgerechte Haltung ist durch tierschutzrechtliche Vorschriften gewährleistet. Werden diese Vorschriften verletzt oder ein Wohngebäude hauptsächlich zur Tierhaltung verwendet, liegt keine typische Haushaltung vor. Weil dies im konkreten Fall nicht gegeben ist, dürfen die Besitzer ihre Papageien behalten“, so begründete das Gericht das Urteil. Für Hörschings Ortschef ist klar: „Als Bürgermeister ist es mir wichtig, Konflikte zu lösen und nach Möglichkeit dafür Sorge zu tragen, dass sich alle Bewohner in unserer Marktgemeinde wohlfühlen.“

Kematen musste einschreiten

Dass Tierbesitzer nicht immer eine Tierhaltung vor Ort machen können, zeigte sich erst heuer im Februar in Kematen an der Krems. Sechs Hühner und ein Hahn wurden drei Jahre in einem Wohngebiet gehalten. Die Gemeinde musste mit einer baubehördlichen Aufforderung einschreiten, die Tiere kamen weg. „Wir haben einen Hinweis bekommen, dass dort Hühner gehalten werden. Landwirtschaftliche Nutztiere dürfen im Wohngebiet nicht gehalten werden“, betont Bürgermeister Markus Stadlbauer.

Neuregelung für die Bienen

„Wer drei Hunde im Wohngebiet hält, hat kein Problem, ab fünf bis sechs wird es schon problematisch. Auch die Haltung von exotischen Tieren ist kein Problem, solange alle Bestimmungen eingehalten werden“, so Stadlbauer.
Die Bestimmungen für die Bienen wurden erst kürzlich geändert. Bisher war die Bienenhaltung im Wohngebiet nur geduldet. Beschwerte sich ein Anrainer über seinen Nachbarn und dessen Bienenhaltung, musste der Bürgermeister handeln. Für den Trauner Vizebürgermeister und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr stand nach einem Fall im Salzkammergut fest: „Diese Regelung schießt über das Ziel hinaus. Sie muss geändert werden." Nun war es im Oö. Landtag so weit: Mit Anfang Juni ist die Bienenhaltung erlaubt. „Die Zahl der Bienenstöcke ist laut der neuen Regelung auf drei beschränkt", betont Mahr. Bestehende Gesetze zur Bienenhaltung – wie ein Mindestabstand der Bienenstöcke von zehn Metern zum Nachbargrundstück – sind natürlich auch im Wohngebiet gültig.

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