Krist will Prozesskosten rückerstattet haben

- Noch immer ist in Ansfelden die Ära Walter Ernhard nicht aufgearbeitet.
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ANSFELDEN (mig). Mitte März wurde das Urteil rechtskräftig, mit welchem die Klage der Stadtgemeinde Ansfelden gegen die Bezirks-SP abgewiesen wurde. Ein Prüfbericht des Landes hatte im Jahr 2010 die Oppositionsparteien ÖVP, FPÖ und Grüne dazu bewogen, per Gemeinderatsbeschluss die SPÖ Ansfelden auf 21.238 Euro Schadensersatz zu klagen. Die BezirksRundschau hat berichtet. Der 2010 verstorbene Ex-Bürgermeister Walter Ernhard soll Geschenksartikel auf Gemeindekosten eingekauft haben.
Stadtgemeinde Ansfelden gegen SPÖ Linz-Land
Da die SPÖ Ansfelden keine Rechtspersönlichkeit besitzt, wurde die Bezirksorganisation Linz-Land geklagt. Deren Sprecher, Nationalrat Hermann Krist, fordert nun nach der Klagsabweisung, dass die entstandenen Prozesskosten, die die Stadtgemeinde Ansfelden zu tragen hat, von ÖVP, FPÖ und Grünen rückerstattet werden: "Es sind die Ansfeldner Bürger, die diesen sinnlosen Rechtsstreit bezahlen müssen, dessen Erfolg namhafte Experten von Anfang an bezweifelt haben." Die Gesamtkosten betragen 22.480 Euro. "Es ist eine Frage des politischen Anstands gegenüber den Ansfeldnern, wenn diese drei Parteien nun der Stadtgemeinde die entstandenen Kosten auf den Cent genau zurückzahlen", so Krist. Für Helmut Schmidt, Fraktionsobmann der Grünen, kommt das gar nicht in Frage. "Die Wortspenden von Herrn Krist sind äußerst entbehrlich. In der Klage ging es um Geld, das unrechtmäßig verwendet wurde. Wir sind im Verfahren nur deshalb nicht weitergegangen, weil wir dann auf den Nachlass hätten klagen müssen. Dann wären die Angehörigen Ernhards miteinbezogen worden." Und das wollte man aus Pietätsgründen nicht, wie von VP-Fraktionsobmann Helmut Atzlinger zu erfahren ist: "Das ist nicht unser Stil." Irgendwann müsse man aufhören. "Ich bin sehr enttäuscht von dem Urteil und verstehe es nicht", so Atzlinger, dem Krist vorwirft, besonders kaltschnäuzig die Prozesskosten für die Stadtgemeinde in Kauf genommen zu haben. Für Schmidt und Atzlinger ist die Angelegenheit längst vom Tisch. Man werde dazu auch nichts mehr sagen.
Gerichtliches Urteil musste ausjudiziert werden
Keine Veranlassung, der Forderung Krists nachzukommen, sehen auch die Ansfeldner Blauen. FP-Fraktionsobmann Josef Jagereder meint dazu: "Bei der Klage ging es ja um eine Forderung der Stadtgemeinde Ansfelden gegen die SPÖ Linz-Land." Und da es in einer solchen Angelegenheit bisher noch kein gerichtliches Urteil gegeben hätte, habe dieses ausjudiziert werden müssen.


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