Schutz Grünzug St. Isidor
Landesrat Rudi Anschober stellt Antrag in der Landesregierung

Am 6. Mai fällt eine Entscheidung in der Landesregierung. | Foto: Die Grünen Leonding
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Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober wird heute, 6. Mai, bei der Sitzung der Landesregierung einen Antrag zur Wiederaufnahme des Grünzugs St. Isidor ins regionale Raumordnungsprogramm stellen. 

LEONDING (red). Anschober: „Die Umwidmung des regionalen Grünzugs Leonding – St. Isidor betrachte ich aus naturschutzfachlicher, stadtökologischer Sicht und auch klimabedingt sehr kritisch und lehne diese daher ab. Aus diesem Grund bereits habe ich bei der vom damaligen Wirtschaftslandesrat beantragten Abänderung des Raumordnungsprogrammes dagegen gestimmt.“

„Froh über die intensive Diskussion“

Für den Landespolitiker ist klar: „Der Grünzug ist eine wichtige Durchlüftungsschneise für die Stadt Linz und ein wichtiger Grünbereich. Ich bin  froh über die intensive Diskussion in den letzten Wochen und die einstimmige Entscheidung des Leondinger Gemeinderats erfreut, dass die Grünflächen in St. Isidor wieder in den überregionalen Grünzug aufgenommen werden sollen.“

Die Landesregierung ist am Zug

Anschober beantragt daher in der morgigen Regierungssitzung, die betroffenen Flächen bei der nächsten Überarbeitung des regionalen Raumordnungsprogramms wieder als regionale Grünzone aufzunehmen.

Das ist eine wichtige Durchlüftungsschneise

„Die Erhaltung der Grünzüge hat großen Stellenwert. Täglich werden in Oberösterreich 21.000 Quadratmeter Boden in Siedlungs-, Verkehrs- und Geschäftsflächen umgewidmet. 42 Prozent dieser Fläche oder 8820 Quadratmeter werden im Durchschnitt versiegelt oder überbaut und damit der Boden zerstört. Der Grünzug in Leonding ist eine wichtige Durchlüftungsschneise für die Stadt Linz und darf nicht verbaut werden“, so Anschober.

Hohe Bodenqualität in St. Isidor

Darüber hinaus steht nach einem Gutachten fest, dass es sich vor Ort um einen besonders hochwertigen fruchtbaren Boden handelt. Der Boden in St. Isidor würde sich nach einer Bodenfunktionsbewertung sogar für eine Ausweisung als „Landschaftliche Vorrangzone Bodenschutz“ eignen. Bei den Parametern „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“ und „Schadstofffilterung und Puffer“ wird die höchste Leistungsstufe erreicht. Die Fähigkeit des Bodens zur Wasserabflussregulierung liegt knapp unter dem Höchstwert“, betont Anschober.

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