Lehrlingsentschädigung: Wie hoch muss sie sein?
BEZIRK (red). Wer als Lehrling in einem Lehrverhältnis ausgebildet wird, hat das Recht auf eine "Lehrlingsentschädigung".
Die genaue Höhe der Lehrlingsentschädigung hängt vom Beruf ab. Sie steigt jährlich. Außerdem besteht auch Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Wichtig ist dabei allerdings, sich nicht nur vom Geld leiten zu lassen, sondern auch von persönlichen Interessen sowie Berufsaussichten generell. Bei Fragen zur genauen Höhe der Lehrlingsentschädigung gibt entweder die WKO Auskunft, oder man informiert sich im Online-Berufslexikon des AMS: www.berufslexikon.at
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