Sonderzahlung für Leasingarbeiter in Linz-Land erkämpft
Richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofes

  • ezirksstellenleiter Bruno Kamraner nimmt sich bei den Beratungsgesprächen viel Zeit für die AK-Mitglieder.
  • Foto: AK OÖ/Spitzbart
  • hochgeladen von Klaus Niedermair
 

„Wir haben hier ein richtungsweisendes Urteil für alle zukünftigen gleichgelagerten Fälle erreicht“, ist Bruno Kamraner, der Leiter der AK-Bezirksstelle Linz-Land, zu Recht stolz.

LINZ-LAND. Was ist geschehen? Nun, ein 35-jähriger Mann aus Linz-Landler war rund dreieinhalb Jahre bei einem Personaldienstleister beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde am 16. Oktober 2019 einvernehmlich aufgelöst. 

„In solchen Fällen besteht ein gesetzlicher
Anspruch auf Entgeltfortzahlung“

Der Leasingarbeiter befand sich zu diesem Zeitpunkt, nach einem Arbeitsunfall, bereits seit sechs Tagen im Krankenstand, der auch noch länger andauerte. Kamraner: „In solchen Fällen besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende des Krankenstandes – auch über das in der einvernehmlichen Auflösung vereinbarte Ende des Dienstverhältnisses hinaus.“

Arbeitgeber verweigerte die
Auszahlung der Sonderzahlungen 

Nun suchte der Arbeitnehmer  Rat bei den Experten der Arbeiterkammer Linz-Land, die im Jänner 2020 erreichte, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkam und die Entgeltfortzahlung – immerhin rund 2.200 Euro – bis zum Ende des Krankenstandes leistete. Aber die anteiligen Sonderzahlungen für den Zeitraum der Entgeltfortzahlung verweigerte der Arbeitgeber. Nach seiner Rechtsansicht müssten bei einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus keine anteiligen Sonderzahlungen gewährt werden.

Arbeiterkammer klagte und bekam Recht

Gegen diese Rechtsansicht klagt die Arbeiterkammer und das Arbeits- und Sozialgericht entschied zugunsten des Arbeitnehmers. Der Personaldienstleister versuchte, das Urteil durch alle Instanzen zu bekämpfen, was ihm aber nicht gelang. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht der AK. Der Arbeitgeber musste daher dem 35-Jährigen den noch ausstehenden Betrag von rund 560 Euro bezahlen.

„Eine richtungsweisende Entscheidung“

„Es geht hier nicht so sehr um die Höhe des erstrittenen Betrages. Vielmehr handelt es sich um eine richtungsweisende Entscheidung des OGH, von der auch andere Leasingarbeiter profitieren“, so Kamraner, der auch mit der Halbjahresbilanz „seiner“ Bezirksstelle zufrieden sein darf.

Bilanz der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Linz-Land

Von Jänner bis Juni 2021 wurden insgesamt 767 persönliche Beratungen erbracht, 489 davon im Arbeitsrecht, 278 im Sozialrecht. Das ist eine Steigerung um 8,2 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Darüber hinaus konnte im ersten Halbjahr 2021 den AK-Mitgliedern in Linz-Land mit 2.861 telefonischen Rechtsberatungen geholfen werden. „Durch neue Arbeitsformen wie etwa Home-Office, die während der Krise entstanden sind, werden die Anfragen zu diesen Themen immer mehr“, sagt Kamraner.

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