Wichtiger Etappensieg für Erhalt des Jugendvertrauensrats
ÖGJ-Rehberger freut sich über Unterstützung aller Parteien des oö. Landtags im Kampf um die Beibehaltung der betrieblichen Mitsprache von Jugendlichen
Josef Rehberger freut sich über Unterstützung aller Parteien des oö. Landtags im Kampf um die Beibehaltung der betrieblichen Mitsprache von Jugendlichen
„Für unseren Kampf um den Erhalt des Jugendvertrauensrats ist das ein schöner und wichtiger Etappensieg“, freut sich Josef Rehberger, Vorsitzender der Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) Oberösterreich darüber, dass der heute im Landtag eingebrachte Initiativantrag der SPÖ-Abgeordneten Petra Müllner zum Weiterbestand des Jugendvertrauensrates auch von ÖVP, FPÖ und den Grünen unterstützt worden ist.
„Ganz offensichtlich haben nun zumindest in Oberösterreich auch die Regierungsparteien eingesehen, dass die Jugendlichen ihr Sprachrohr in den Betrieben brauchen und ihnen weiterhin ein Recht auf betriebliche Mitbestimmung gegeben werden muss“, hofft Rehberger, dass Oberösterreich damit zum Vorbild auch für die anderen Bundesländer wird.
Durch die Unterstützung quer über alle Parteien wird ein lautes Signal an die Bundesregierung gesendet, von ihren Plänen zur Abschaffung des Jugendvertrauensrats abzurücken. Bereits seit Bekanntwerden der diesbezüglichen Regierungspläne kämpft die ÖGJ energisch für die Beibehaltung der jugendlichen InteressenvertreterInnen in den Betrieben und hat mit zahlreichen Aktionen auf die Problematik hingewiesen.
Über den Jugendvertrauensrat
Der Jugendvertrauensrat ist eine wichtige Anlaufstelle für Lehrlinge und tritt als VermittlerIn zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung ein.
Dadurch kommt es in vielen Fragen zu Lösungen, die für die Lehrlinge in Ordnung sind. Wenn in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen (unter 18 Jahren bzw. Lehrlinge unter 21 Jahren) beschäftigt sind, ist für die Vertretung ihrer Interessen ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Dessen Rechte und Pflichten wie Weisungsfreiheit, Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot, Kündigungs- und Entlassungsschutz sowie Bildungsfreistellung im Ausmaß von zwei Wochen pro Funktionsperiode (2 Jahre) entsprechen im Wesentlichen jenen der Betriebsratsmitglieder. Die wichtigsten Aufgaben sind, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen wahrzunehmen; darauf zu achten, dass die Vorschriften, die für das Arbeitsverhältnis gelten, eingehalten werden; die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats sowie Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung einzubringen.
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