Buschenschank: Ein Urteil liegt nun vor
Landesgericht hat die Klage der Stadt Leonding abgewiesen – konkret ging es um das Vorverkaufsrecht.
LEONDING (red). „Unsere Klientin appelliert an die politische Verantwortung der Gemeinderäte, hier nicht noch mehr Steuergelder für einen solchen kostspieligen Prozess zu verwenden. Denn das Argument des Bürgermeisters, nur die Gemeinde würde einen weiteren Betrieb der Buschenschank gewährleisten, sei eine Mogelpackung“, erklärt Gerald Waitz, Rechtsanwalt von Waltraud Reisenberger-Panholzer. Der Rechtsstreit zwischen Leonding und Waltraud Reisenberger-Panholzer um die Buschenschank am Gaumberg hat einen Höhepunkt erreicht. Reisenberger-Panholzer, deren Mann Besitzer des Grundstücks war, bekundete Interesse an der Liegenschaft. Bevor es zum Kaufabschluss kam, schaltete sich Leonding ein und wollte von seinem Vorkaufsrecht innerhalb einer 30-tägigen Frist Gebrauch machen. Damit begann der Streit. „Das Vorkaufsrecht wurde 2002 ausdrücklich mit der Bedingung vertraglich vereinbart, dass im Falle eines Verkaufs der Buschenschank ein Bescheid der Grundverkehrskommission vorliegen muss. Diesen Bescheid gibt es nicht. Entgegen dieser vereinbarten Bedingung wurde von Familie Reisenberger ohne Information an die Stadt ein Bescheid der Bezirks-agrarbehörde erreicht, um die Grundverkehrskommission zu umgehen“, betont Bürgermeister Walter Brunner: „Der Gemeinderat hat rechtzeitig entschieden, Rechtsmittel zu ergreifen. Im ersten Verfahren hat die Stadt Recht bekommen. Im zweiten Verfahren leider nicht. Die Gremien werden fristgerecht über die Vorgangsweise entscheiden.“
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