Bauprojekt "Quadrill"
Bürgerinitiative bringt Anliegen bei Verfassungsgerichtshof ein

Als vorläufig letzten Schritt brachte die Bürgerinitiative "Tabakfabrik – wir reden mit" ihre Bedenken bezüglich Quadrill-Komplex jetzt beim Verfassungsgericht ein.  | Foto: Tabakfabrik – wir reden mit
  • Als vorläufig letzten Schritt brachte die Bürgerinitiative "Tabakfabrik – wir reden mit" ihre Bedenken bezüglich Quadrill-Komplex jetzt beim Verfassungsgericht ein.
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Die Bürgerinitiative "Tabakfabrik – wir reden mit" geht in letzter gerichtlicher Instanz mit ihren Anliegen zum Verfassungsgerichtshof. Zuvor war ihre Beschwerde gegen den geplanten Quadrill-Tower vom Landesverwaltungsgericht in Linz abgewiesen worden.

LINZ. „Es geht um viel“, sagt Brita Piovesan, Sprecherin der Bürgerinitiative Tabakfabrik – wir reden mit, „wir beanstanden den gesamten Bebauungsplan des Quadrill, der wie bestellt auf die privaten und überzogenen Interessen der Bauherren maßgeschneidert wurde. Daher ist und bleibt dieser gesetz- und verfassungswidrig. Davon sind wir überzeugt." Als vorläufig letzten Schritt reichten die verärgerten Anwohnerinnen und Anwohner den Fall jetzt beim Verfassungsgerichtshof ein. Im Jänner kam das Landesverwaltungsgericht zu dem Schluss, dass für das Bauprojekt keine Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorliegt. 

Verfassungsgericht: 30-seitige Erläuterung eingebracht

Die Bürgerinitiative hofft nun auf das Verfassungsgericht und brachte letzte Woche eine 30-seitige Erläuterung ein. "Der Quadrill-Komplex wurde genehmigt trotz mangelhafter Gutachten, nicht beachteter Stadtklimaanalysen, Ignorieren der Verkehrssituation im ganzen Viertel und bewusst umgangener UVP-Pflicht", so Piovesan. Die Anwohnerinnen und Anwohner kritisieren vor allem das fehlende Verkehrskonzept und befürchten eine "Verkehrslawine" nach Fertigstellung des Projektes.

Landesverwaltungsgericht sieht keine UVP-Pflicht
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