Bauprojekt "Quadrill"
Landesverwaltungsgericht sieht keine UVP-Pflicht
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich kam zu dem Entschluss, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauprojekt am Gelände der Tabakfabrik nicht notwendig ist. Die geplante "Quadrill" stand zuvor bei Anrainerinnen und Anrainern in heftiger Kritik. Vom Ausgang des Verfahrens erfuhr die Bürgerinitiative "Tabakfabrik – wir reden mit" übrigens telefonisch von der BezirksRundSchau.
LINZ. Nachdem zahlreiche Anrainerinnen und Anrainer ihre Bedenken gegenüber dem geplanten Hochhausprojekt "Quadrill" am Areal der Tabakfabrik geäußert hatten, wurden Forderungen nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) laut (wir berichteten). Nach der Untersuchung der Einwände stuft das Landesverwaltungsgericht eine UVP-Pflicht nun als nicht notwendig ein und weist die Nachbarbeschwerden als unbegründet ab.
Kein UVP-Tatbestand
Als zuständige Baubehörde beantragte eine Immobilienentwicklungsgesellschaft beim Magistrat die Baubewilligung für das Hochhausprojekt. Entstehen sollen insgesamt vier Türme, die neben Wohnungen auch Büros, ein Hotel und Geschäfte beherbergen. In der Kritik stand insbesondere die dreigeschossige Tiefgarage, für die laut der Bürgerinitiative "Tabakfabrik – wir reden mit" viel zu wenige PKW-Abstellplätze geplant sind. Auf Grundlage der mündlichen Verhandlung und der Verfahrensunterlagen wies das Landesverwaltungsgericht diese Beschwerden nun ab. Bei der Beurteilung schloss sich das Landesverwaltungsgericht dem Ergebnis der Prüfung der OÖ Landesregierung an, entsprechend dem das Bauvorhaben keinen UVP-Tatbestand erfülle. Somit sei auch "die rechtliche Schlussfolgerung des Magistrates Linz, dass keine UVP-Pflicht gegeben sei, in diesem Lichte korrekt gewesen", heißt es in einer ersten Presseaussendung.
Bürgerinitiative "Tabakfabrik – wir reden mit" empört
Vom Ausgang des Verfahrens erfuhr Brita Piovesan, Sprecherin der Bürgerinitiative "Tabakfabrik – wir reden mit" erst durch einen Anruf von der BezirksRundSchau. “Es ist beschämend und symptomatisch für diese Stadt, wie auf allen Ebenen mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird", so Piovesan zutiefst empört. Laut Meinung der Bürgerinitiative wäre der naheliegendste Schritt gewesen, die Sache dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen. “Hat der Richter den einfachsten Weg gewählt?", fragt sich Piovesan. Gemeinsam mit 600 Anrainerinnen und Anrainern sowie ihrem Anwalt soll nun die weitere Vorgehensweise besprochen werden. Im Raum steht den vorliegenden "maßgeschneiderten Bebauungsplan" vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.