Schulöffnung
Das müssen Eltern zur Schulöffnung jetzt wissen

Nach den Semesterferien öffnen die Schulen in Oberösterreich am 15. Februar wieder für Präsenzunterricht. Dazu gab Bildungsminister Werner Faßmann (ÖVP) diese Woche bekannt, dass für eine Teilnahme am Unterricht verpflichtende Tests für alle Schüler vorgesehen sind. Die Oberstufen werden im Schichtbetrieb unterrichtet. Diese Regeln gelten vorerst bis Ostern.

LINZ. Für Volksschüler startet am 15. Februar wieder der reguläre Präsenzunterricht an fünf Tagen in der Woche. Voraussetzung dafür ist ein negativer Corona-Test. Dieser wird zweimal pro Woche in den Schulen durchgeführt. Jeweils am Montag und am Mittwoch wird unter Aufsicht der Lehrkräfte getestet. Verwendet werden Antigen-Selbsttests, bei denen der Tupfer nur in den vorderen Nasenbereich eingeführt werden muss. Die Tests können von den Schülern selbst durchgeführt werden. Eltern können beim ersten Test anwesend sein, sollten sie dies wünschen. Wird der Test verweigert, gilt weiterhin "Homeschooling". 

Schichtbetrieb in den übrigen Schulen

In den Unter- und Oberstufen findet nur an vier Tagen in der Woche Präsenzunterricht statt. Eine Schülergruppe wird Montag und Dienstag unterrichtet. Die zweite Gruppe am Mittwoch und Donnerstag. An den Tagen ohne Präsenzunterricht sollen Arbeitsaufträge erledigt werden oder es ist Online-Learning vorgesehen. Freitags sollen alle Schüler im Distance-Learning unterrichtet werden. In den Oberstufen kann an diesem Tag Unterricht in Kleingruppen stattfinden. Es dürfen aber nie mehr als 50 Prozent der Schüler der Sekundarstufe gleichzeitig am Schulstandort sein. Auch für Schüler der Unter- und Oberstufen ist eine Teilnahme am Unterricht nur mit negativem Test möglich. Begründet wird die unterschiedliche Anzahl der Schultage zu den Volksschülern mit dem erhöhten Risiko bei älteren Schülern, da diese über mehr soziale Kontakte verfügen würden. Der Test sei nur für 48-Stunden mit Sicherheit gültig. Bei den Volksschülern nimmt man die Überschneidung in Kauf.

Maskenpflicht im Unterricht

Volksschüler müssen im Schulgebäude einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Am Platz darf dieser abgenommen werden. Unterstufenschüler müssen diesen auch am Platz tragen. Für Schüler der Oberstufen gilt FFP2-Maskenpflicht im Schulgebäude und während des Unterrichts, auch am Platz.
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