Wegerecht durchgesetzt
Gericht entscheidet für Öffnung des Brandstetterwegs am Pöstlingberg
- Die Sperre durch den Grundeigentümer war unzulässig. Dies entschied jetzt das Bezirksgericht Urfahr.
- Foto: Stadt Linz/privat
- hochgeladen von Silvia Gschwandtner
Im Mai zog die Stadt Linz – nach mehreren Schlichtungsversuchen – gegen einen Grundstückseigentümer am Pöstlingberg vor Gericht. Er hatte den Durchgang des beliebten Wanderwegs am Pöstlingberg bereits mehr als zwei Jahre blockiert. Auf den Missstand machte ursprünglich Linzplus-Fraktionsobmann Lorenz Potocnik aufmerksam. Nun entschied das Bezirksgericht Urfahr, dass die Sperre unzulässig ist.
LINZ. Am Pöstlingberg verläuft über den sogenannten Brandstetterweg ein seit langer Zeit genutzter Steig hinauf zur Pöstlingbergkirche. Den oberen Teil des Weges hatte ein Grundstückseigentümer seit April 2023 durch Reisig so weit versperrt, dass für Spazierende ein Durchkommen unmöglich war. Nach zahlreichen Schlichtungsversuchen reichte die Stadt Linz im Mai dieses Jahres Klage gegen den Grundstückseigentümer ein. "Es bestand hier aus meiner Sicht dringender Handlungsbedarf. Mit der Verunmöglichung der Wegenutzung drohte ein Verfall des bestehenden Wegerechts", so Stadtrat Dietmar Prammer (SPÖ).
Bezirksgericht Urfahr bestätigt Wegerecht
Das Bezirksgericht Urfahr kam jetzt zu dem Ergebnis, dass der Weg bereits seit mehr als hundert Jahren von der Bevölkerung begangen wurde und das in der festen Meinung, dass es sich um einen öffentlichen Weg handelt. Damit bestätigt das Gericht das bestehende Wegerecht für die Öffentlichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Bedeutende Wanderwege wie dieser müssen für die Bevölkerung frei begehbar bleiben. Natürlich sollen auch die Wanderer rücksichtsvoll mit dem fremden Grund umgehen. Nichts aber rechtfertigt eine Blockade eines Weges wie in diesem Fall", so Prammer. Für ähnlich gelagerte Fälle sei das Urteil "richtungsweisend" auch wenn es natürlich "jedes Mal im Einzelfall beurteilt werden müsse".
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