Neue Parkregelungen in Urfahr

- Schon in Kürze wird die neue Regelung umgesetzt.
- Foto: Stadt Linz
- hochgeladen von Nina Meißl
Kurzparkzone soll Erleichterung für Bewohner einiger Straßenzüge bringen.
Mit der geplanten Vergebührung des Jahrmarktgeländes, würde sich die Parksituation für die Bewohner in Urfahr künftig weiter verschlechtern. "Insbesondere dort, wo viele gebietsfremde Kraftfahrzeuge parken, ist der Druck auf die ortsansässige Bevölkerung stark gestiegen", sagt Verkehrsstadtrat Markus Hein. Neue Kurzparkzonen mit Bewohnerparkberechtigung sollen die Anrainer entlasten. Dazu wurden kürzlich Befragungen der rund 3.500 Bürger durchgeführt.
Kurzparkzone 19 wird umgesetzt
Das Ergebnis liegt nun vor. In folgenden Straßen wird zeitnah das Konzept des Bewohnerparkens durchgeführt: Wildbergstraße, Peuerbachstraße, Heindlstraße, Am Hartmayergut, Haerdtlstraße, Guggenbichlerstraße und Broschgasse. In einigen Straßen entschieden sich die Anrainer gegen das Bewohnerparken. Von einer Umsetzung in folgenden Straßen wird daher vorerst Abstand von einer Umsetzung genommen: Heilhamerstraße, Freistädter Straße, Ferihumerstraße, Pragerstraße, Linke Brückenstraße, Pflanzlgasse, Finkstraße, Lindegasse, Prunbauerstraße und Reindlstraße.
„Die maximale Parkdauer in der Zone ist mit 1,5 Stunden bemessen. Zusätzlich ist geplant, innerhalb der Zone 19 etappenweise und bedarfsorientiert Dauerparkplätze in Kurzparkzonenplätze umzuwandeln", so Hein. Als Verwaltungsabgabe für die Ausstellung einer Bewohnerparkberechtigung ist derzeit eine Gebühr von 54,40 Euro für ein Jahr bzw. 94,50 Euro für zwei Jahre zu entrichten.
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