Nicht jeder Blitzschaden ist versichert

Foto: Fotolia/Robert Kneschke

Blitze verursachen in Österreich alljährlich alleine an Elektrogeräten Schäden von mehr als 30 Millionen Euro. Doch nicht jeder Schaden ist versichert. „Es lohnt sich daher, die Polizze Ihrer Eigenheim- und Haushaltsversicherung genauer unter die Lupe zu nehmen“, rät Gerold Holzer, Fachgruppenobmann der oö. Versicherungsmakler. Die Eigenheimversicherung deckt Schäden, die an den fixen Bestandteilen eines Gebäudes entstehen können. Versichert sind in der Regel Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz, Leitungswasserschäden, Sturmschäden am Gebäude bzw. Folgeschäden durch umstürzende Bäume etc. sowie Schäden durch Hagel, Schneedruck, Steinschlag und Erdrutsch. Katastrophenschäden (Hochwasser, Lawinen, Muren, etc.) sind üblicherweise bestenfalls mit geringen Deckungssummen versichert.

Schäden umgehend melden

Werden während eines Gewitters technische Geräte beschädigt, so sollten diese Schäden damit auch gedeckt sein. Allerdings unterscheiden einige Versicherungen zwischen direktem und indirektem Blitzschlag, und das kann zu bösen Überraschungen führen. Beim indirekten Blitzschlag schlägt der Blitz nicht unmittelbar in das Gebäude ein, sondern in eine Stromleitung und pflanzt sich über die Leitungen fort. Die dadurch entstehende Überspannung kann elektrische und elektronische Geräte beschädigen oder zerstören. „Achten Sie also darauf, dass Schäden durch indirekten Blitzschlag in Ihrer Polizze eingeschlossen sind“, so Holzer. Es empfiehlt sich, Schäden durch Blitzschlag umgehend zu melden und defekte Geräte oder Geräteteile für eine eventuelle Besichtigung durch die Versicherung bereit zu halten.

Auch beim Abschluss einer Eigenheim- und Haushaltsversicherung macht sich die Beratung durch die Experten aus den oö. Versicherungsmaklerbüros bezahlt. „Denn es macht einen Unterschied, ob der Versicherer beispielsweise den Zeitwert oder den Neuwert des beschädigten Gerätes ersetzt — insbesondere bei teuren Geräten, wie der Steuerung der Heizung, der HiFi-Anlage oder dem Fernseher“, so Holzer. Manche heimischen Versicherungen decken Schäden durch Blitzschlag zum Neuwert ohne oder gegen geringe Mehrprämie.

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