Kunstparker in Linz
Zu viel Platz beim Parken gebraucht – Anzeige

- So viel Platz zum Vordermann ließ der Polizist nicht gelten.
- Foto: z.V.G
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Hätten Sie's gewusst? Dass man nicht am Gehsteig oder am Radweg und generell nur dort, wo es laut entsprechender Kennzeichnung erlaubt ist, parken darf, ist fast jedem bekannt. Dass man dabei aber auch nicht unnötig Platz verschwenden darf, wissen wohl die wenigsten.
LINZ. Ein Autofahrer aus Linz-Land ist gestern in Linz aber genau dafür zur Kasse gebeten worden. Der Mann hat seinen weißen Peugeot ausgerechnet vis a vis der Polizeiinspektion in der Nietzschestraße in eine freie Lücke geparkt.

- Vis a vis der Polizeiinspektion dauerte es nicht lange, bis ein Beamter auf das Parkmanöver aufmerksam wurde.
- Foto: z.V.g
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Er hielt aber, wie ihm nur kurz darauf ein Beamter erklärte, zu viel Abstand zu den anderen Autos und kassierte dafür sogar eine Anzeige.

- Für den Autofahrer ärgerlich: Er bekam eine Anzeige.
- Foto: z.V.g
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Platzverschwendung gesetzlich verboten
Was für den Mann aus Linz-Land ärgerlich ist und unverständlich klingt, steht aber genau so in der Straßenverkehrsordnung. Unter Paragraph 23 – er regelt das Halten und Parken – ist zu lesen:
"Der Lenker hat das Fahrzeug zum Halten oder Parken unter Bedachtnahme auf die beste Ausnützung des vorhandenen Platzes aufzustellen."
Goldmedaille im Kunstparken
Auch bis in so manches Parkhaus hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass man mit einem Hauch an Hausverstand sein Vehikel nicht so abstellt, dass man damit andere belästigt. Aktuelles Beweisstück ist dieser Profi, der sich gestern mit seinem Porsche die Goldmedaille im Kunstparken in der Garage unter dem Linzer Landesgericht mit höchstmöglicher Punktezahl sichern konnte.

- Eine Aktion aus der Kategorie: Führerschein im Lotto gewonnen.
- Foto: MeinBezirk/Felix Aschermayer
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