Feuer: Viele sind unversichert ohne es zu wissen
Versicherungsmakler raten zu Versicherung zum Neubauwert
Viele Menschen fühlen sich finanziell abgesichert, falls ein Feuer Schäden in ihrem Eigenheim anrichtet. „Doch das ist oft ein Trugschluss“, warnt Gerold Holzer, Obmann der oö. Versicherungsmakler. Ein Beispiel: Besitzt man ein Haus, das einen Neubauwert von 300.000 Euro hat, und vereinbart eine Versicherungssumme von 200.000 Euro, findet man das vielleicht auf den ersten Blick ausreichend, da das Gebäude schon einige Jahre alt und der Verkehrswert daher gesunken ist. Holzer dazu: „Es ist unumgänglich, die Versicherungssumme auf den Neubauwert des Eigenheimes abzustimmen. Denn der Verkehrswert oder Zeitwert ist unerheblich, wenn es darum geht, das Gebäude nach einem Totalschadensfall neu zu errichten.“
Auch, wer glaubt, dass im beschriebenen Fall alle Schäden bis 200.000 Euro versichert sind, ist auf dem Holzweg. Denn man wäre hier ein Drittel unterversichert. Das bedeutet, dass man nach einem Feuer, das einen Schaden von 60.000 Euro anrichtet, nur 40.000 Euro von der Versicherung erhält. Auf dem übrigen Drittel bleibt man sitzen, da die Differenz von Neubauwert und Versicherungssumme aliquot heruntergerechnet wird.
Begriff „Unterversicherung“ wird oft falsch verstanden
„Laien interpretieren den Begriff Unterversicherung oftmals falsch und sind überrascht, dass auch bei kleineren Schäden nicht die volle Summe ausbezahlt wird. Hier lohnt es sich wirklich, sich diesbezüglich vor Abschluss einer Polizze von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen“, erklärt Holzer. Auf Geld von der Versicherung wartet man vergeblich, wenn man das Feuer durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. „Ein Paradebeispiel ist das Vergessen einer brennenden Kerze. Das wird in der Regel als grob fahrlässig gewertet. Man muss daher nach einem Feuer damit rechnen, dass man den finanziellen Schaden selbst zu tragen hat. Allerdings bieten einige wenige Versicherungsgesellschaften bereits ordentliche Entschädigungssummen auch bei grober Fahrlässigkeit an."
Es ist ratsam sich in diesen Punkten von einem Versicherungsmakler beraten zu lassen.
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