Tierschutz ist Nötigung? Fragwürdiges OLG-Urteil
Der Tierschützerprozess geht nun in die zweite Runde.
Die Angeklagten des Tierschützerprozesses wurden nach erwiesener Unschuld freigesprochen. Nach der Berufung von Staatsanwalt Handler wird nun 5 Tierschützern nicht mehr §278a vorgeworfen, sondern, unter anderem, Nötigung und Tierquälerei.
Der Anklagepunkt Tierquälerei bei einer Schweinebefreiung ist eine Peinlichkeit des OLG Urteils, zumal dabei ein Vorsatz vorhanden sein muss, den ein Tierschützer nicht hat.
Die Nötigung besteht in der Ankündigung legaler Demonstrationen vor ausgewählten Bekleidungsgeschäften, um die Menschen über die grausame Herstellung und den Verkauf von Pelz zu informieren und die Unternehmen zum Pelzausstieg zu bewegen.
Wenn die Ankündigung legaler Tätigkeiten zur Nötigung wird, endet jede Meinungsfreiheit und verunmöglicht gesellschaftliches Engagement, sowohl im Tierschutz als auch bei Menschenrechten, z.B. Kinderarbeit bei der Textilproduktion. Daher kam es in den vergangenen Tagen oft zu Selbstanzeigen, da etwa 100.000 Menschen sich bei der Kampagne gegen Pelzverkauf bei Kleider Bauer beteiligten und sich damit laut OLG Urteil der Richterinnen Jelinek und Schwab der Nötigung schuldig machen.
Es wird auch erwähnt, dass Streiks als Drohung und Nötigung interpretiert werden können.
Besonders in diesem Punkt gibt es einige Befürworter des OLG-Urteils, denn kein FIrmenchef wünscht sich streikende Angestellte. Kein Unternehmen wünscht sich ehrenamtliche AktivistInnen, die das Angebot kritisieren.
Der juristische Einfluss, den manche Unternehmen haben, hat sich ebenfalls beim Tierschützerprozess gezeigt. Sogar die SOKO Tierschutz wurde ins Leben gerufen, aber obwohl keine belastenden Beweise gefunden wurden, kam es zu einer langen U-Haft und zum Tierschützerprozess, der skurriler Weise nun fortgesetzt werden soll.
http://www.veggies-linz.at/bitte-unterstutzt-die-angeklagten-im-tierschutzprozess/
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.