Veranstaltungssicherheitsgesetz: Erleichterungen für Veranstalter

Eine Einigung aller Parteien gab es bei der Vereinfachung des Veranstaltungsrechts. | Foto: DWP - Fotolia

„Aufgrund zahlreicher aus der Praxis stammenden Wünsche zur Vereinfachung des Veranstaltungsrechts ist diese rasche Einigung besonders erfreulich“, so OÖVP-Klubobmann Thomas Stelzer.

Besondere Neuerung ist die Einführung sogenannter „Kleinveranstaltungen“ bis 300 Personen, bei denen zukünftig nur eine Meldung und kein aufwändiges Bewilligungsverfahren mehr erforderlich ist. Eine weitere Neuerung ist, dass beispielsweise klassische Konzerte in Kirchen nicht mehr unter das Veranstaltungssicherheitsgesetz fallen.

Erleichterungen für Gastronomie

Ebenfalls erfreut ist Stelzer, dass auch für die oberösterreichische Gastronomie Erleichterungen gelungen sind. So sind Film- und Fernsehvorführungen in Gastgewerbebetrieben nicht mehr anzuzeigen und auch Veranstaltungsbewilligungen nicht mehr erforderlich, wenn die strengere gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung umfasst.

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