Ärztekammer fordert Änderungen im Apothekengesetz
OÖ. Die Hausapotheken versetzen die Gemüter der Ärzte in Aufregung. Konkret geht es um das Apothekengesetz: Wenn Arztpraxen an jüngere Kollegen übergeben werden, fällt oft die bisher mit der Praxis mitgeführte Hausapotheke weg. Diese darf nämlich nur dann weitergeführt werden, wenn es im Umkreis von sechs Kilometern keine öffentliche Apotheke gibt. Dies führe zu "völlig absurden" Ergebnissen, wie Kammerpräsident Peter Niedermoser ausführt. Ein Beispiel: Die Praxis des 70-jährigen Helmut Czekal in Lasberg trennen nur 36 Meter von der Erfüllung der Sechs-Kilometer-Grenze. Er hätte eigentlich Nachfolger für die Stelle, aber nur, wenn die Hausapotheke bestehen bleibt.
Schlechtere Versorgung und weniger Umsatz befürchtet
Die Hausapotheken sind aus zwei Gründen bei den Ärzten so emotional besetzt: Zum einen befürchten die Mediziner eine schlechtere medizinische Versorgung auf dem Land. Die Patienten müssten lange Distanzen – zuerst zum Arzt, dann zur Apotheke – zurücklegen. Zum anderen bedeutet der Wegfall der Hausapotheken 15 bis 20 Prozent weniger Umsatz. Für Kassenstellen, bei denen die Hausapotheken nach der Übergabe der Praxis wegfallen, finden sich kaum Ärzte.
Die Ärztekammer hat daher Forderungen formuliert: In dünn besiedelten Gebieten sollen die Hausärzte die Medikamente an die Patienten abgeben dürfen, im dicht besiedelten Gebeit haben die öffentlichen Apotheken Vorrang. Man will darüber hinaus eine Abkehr von der Sechs-Kilometer-Regel. Hingegen soll eine Definition für den Begriff "dünn besiedeltes Gebiet" in das Apothekengesetz einfließen.
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