Leasingfirmen
AK erkämpft 4.000 Euro für geprellten Leiharbeiter

Foto: AK Oberösterreich/Einramhof

LINZ. Ein Lagerarbeiter aus Linz wurde zuerst zu Unrecht "verliehen" und dann für seine Arbeit nicht bezahlt. Die AK konnte helfen.

Die Rechtsberatung der Arbeiterkammer Oberösterreich hat immer wieder mit unseriösen Leasingfirmen zu tun. So auch bei einem Fall aus Linz. Ein Lagerarbeiter wurde rund eineinhalb Monate als Leiharbeiter in einer großen Handelsfirma eingesetzt. Vermittelt wurde der Job von einem Freund, der ihn mit dem Chef einer Leiharbeitsfirma zusammenbrachte. Schon bald stellte der Linzer fest, dass er bei einer ganz anderen Firma angemeldet war. Der Chef der Leiharbeitsfirma behauptete auf Nachfrage, die beiden Unternehmen würden zusammenarbeiten. Doch damit nicht genug. Als er dann auch noch sein Entgelt nicht ordnungsgemäß bezahlt bekam und Zahlungsaufforderungen erfolglos blieben, erklärte er nach eineinhalb Monaten seinen berechtigten vorzeitigen Austritt und wandte sich an die Linzer Arbeiterkammer um Hilfe.  Wie sich herausstellte, hatte die angebliche Leasingfirma gar keine Gewerbeberechtigung für das Überlassen von Arbeitskräften. Glücklicherweise konnte er genaue Arbeitsaufzeichnungen vorweisen, die noch dazu von der Handelsfirma, an die er von der Leasingfirma überlassen worden war, bestätigt wurden.

Zahlungsbefehl und Exekutionsantrag

Die Rechtsexperten der AK berechneten die offenen Ansprüche des Linzers und machten sie schriftlich geltend. Weil der Arbeitgeber aber weder reagierte noch zahlte, erwirkte die AK einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl und in der Folge einen Exekutionsantrag. Erst nachdem eine Konkurseröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde, konnte die AK die offenen Ansprüche des Arbeitnehmers beim Insolvenz-Entgelt-Fonds einholen. Mehr als ein Jahr nach Ende des Arbeitsverhältnisses bekam er die offenen 4.000 Euro nachgezahlt. „Ohne den kostenlosen Rechtsschutz durch die Arbeiterkammer könnten sich die meisten Betroffenen solch aufwändige Gerichtsverfahren nicht leisten“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer zu dem Fall. „Es hat zwar ein Jahr gedauert, aber wir freuen uns, dass wir unserem Mitglied zu seinem Recht und seinem Geld verhelfen konnten.“

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