Kann Urlaub verjähren?
OÖ. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer und jeder Lehrling Anspruch auf bezahlten Urlaub. In der Regel sind das 30 Werktage (= fünf Wochen), nach Vollendung des 25. Dienstjahres 36 Werktage (= sechs Wochen). „Die Beschäftigten arbeiten, wie die Wirtschaftsdaten zeigen, sehr hart und produktiv. Deshalb steht ihnen die Erholung zu. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten den Urlaub im eigenen Interesse wirklich beanspruchen und verbrauchen. Denn Urlaub trägt wesentlich zur Lebensqualität, zum Ausgleich und zur Gesundheit bei“, so Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer.
Schriftliche Aufzeichnungen führen
Die gesamte Urlaubszeit steht nicht von Anfang an zur Verfügung. Der Anspruch auf freie Tage wächst im ersten halben Jahr in einem neuen Betrieb im Verhältnis zur Dauer der Beschäftigung. So hat man sich theoretisch nach 13 Tagen den ersten Urlaubstag verdient, nach einem halben Jahr dann steht der gesamte Urlaub zur Verfügung. Verbraucht man die Urlaubstage nicht rechtzeitig, können diese auch verjähren. Zwei Jahre nach Ende des ersten Urlaubsjahres löst sich die Freizeit in Luft auf. Ein solches Urlaubsjahr beginnt mit dem ersten Tag der Anstellung bei einer Firma. Angenommen jemand hätte am 2. Jänner 2013 seinen ersten Arbeitstag gehabt und würde noch in dieser Firma arbeiten, dann wären eventuell aufgesparte Urlaubstage aus dem Jahr 2013 mit Anfang des Jahres 2016 verjährt.
Die Experten der Arbeiterkammer raten, über den Urlaubsverbrauch immer schriftliche Aufzeichnungen zu führen. Diese können im Streitfall ein wertvolles Beweismittel sein.
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