Erben/Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
Die Notare berichten Details darüber

Notarin Silvia Prasser hat ihre Kanzlei in Tamsweg, Notar Utz Rothlauer hat seine in Sankt Michael im Lungau.
  • Notarin Silvia Prasser hat ihre Kanzlei in Tamsweg, Notar Utz Rothlauer hat seine in Sankt Michael im Lungau.
  • hochgeladen von Peter J. Wieland

Die Notare Silvia Prasser und Utz Rothlauer über die Themen Erben, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

LUNGAU. Ab wann im Leben soll man sich dem Thema Vererben widmen?
SILVIA PRASSER:
"Das hängt sehr von der eigenen Lebenssituation ab; ratsam ist es, wenn beispielsweise Vermögenswerte wie Häuser, Wohnungen, Grundstücke vorhanden sind, wenn es minderjährige Kinder gibt, Kinder aus Vorbeziehungen, oder wenn Unternehmen im Spiel sind. Ein Testament hat vor allem mit Vorsorge und Verantwortung zu tun. Dennoch haben sehr viele Menschen Ängste, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wenn es aber erst einmal gemacht ist, stellt sich meist große Erleichterung ein."

Kann man sein Testament selber verfassen?
UTZ ROTHLAUER:
"Grundsätzlich ja! Dennoch vertrauen beim Verfassen eines Testaments viele auf einen Notar und lassen sich von ihm beraten. Dadurch kann man sich vor Überraschungen schützen. Alle bei einem Notar errichteten oder hinterlegten letztwilligen Verfügungen sind auch im Österreichischen Zentralen Testamentsregister gespeichert. Nach dem Ableben einer Person muss ein Notar als Gerichtskommissär nachforschen, ob eine letztwillige Verfügung registriert ist. Derzeit sind im Österreichischen Zentralen Testamentsregister über 2,3 Millionen Dokumente erfasst."

Themenwechsel: Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen selber keine Entscheidungen mehr treffen kann, wie kann diese Person vorsorgen, wer für sie entscheidet?
PRASSER:
"Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person vorab, wer in ihrem Namen handeln und Entscheidungen treffen darf, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument der Selbstbestimmung. Dabei steht die Wahrung der persönlichen und finanziellen Unabhängigkeit im Vordergrund. Die Vorsorgevollmacht entfaltet ihre Wirksamkeit erst zu dem Zeitpunkt, zu welchem der Vollmachtgeber die erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. Eine Vorsorgevollmacht ist unbegrenzt gültig, kann aber jederzeit widerrufen werden. Sie erlischt, sobald die Entscheidungsfähigkeit wiederhergestellt ist."

Und was ist eine Patientenverfügung?
ROTHLAUER:
"Sie dient dazu, medizinische Grenzen festzulegen. Die verbindliche Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, dass bestimmte medizinische Maßnahmen nicht durchgeführt werden sollen. Sie muss unter Beiziehung eines Arztes einerseits und beispielsweise eines Notars errichtet werden. Wenn all diese Formvorschriften eingehalten werden, ist die Patientenverfügung acht Jahre lang für den jeweiligen behandelnden Arzt verbindlich. Jede Patientenverfügung, die bei einem Notar errichtet wird, kann auf Wunsch ins Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden. Dieses Register wird von der Notariatskammer in Kooperation mit dem österreichischen Roten Kreuz geführt."

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