Taktile Bodenleitstreifen im Eingangsbereich des Rathauses Tamsweg installiert
TAMSWEG. Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz schreibt vor, dass bis Ende 2015 in öffentlichen Gebäuden Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen installiert werden müssen. Darüber informierte die Marktgemeinde Tamsweg in ihrer September-Ausgabe (Folge 192) von "Unser Tamsweg".
Die Marktgemeinde Tamsweg hat darauf reagiert und vor kurzem taktile Bodenleitstreifen im Eingangsbereich des Rathauses installiert. Taktile oder auch tastbare Bodenleitsysteme ermöglichen es blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen, sich selbständig zu bewegen und schaffen so mehr Barrierefreiheit, wie es in der Gemeinde-Info heißt. Sehbeeinträchtigte können die Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder mittels eines Blindenstocks ertasten und sich so besser orientieren.
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