Bezirk Mattersburg
Ausbau der Schnellstraße S4 - ein Überblick
- Derzeit ist noch ungewiss, wann der Ausbau tatsächlich beginnt
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Bereits seit einigen Jahren wird über das Thema Ausbau der S4 heiß diskutiert. Doch wie ist denn eigentlich der aktuelle Stand? Die RegionalMedien Burgenland haben nachgefragt.
BEZIRK MATTERSBURG. Die S4 verläuft von Mattersburg (B50) – Knoten Mattersburg (S31) bis zum Knoten Wiener Neustadt (A2/B17). Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere zur Vermeidung von Frontalzusammenstößen ist in den kommenden Jahren ein Sicherheitsausbau der S 4 Mattersburger Schnellstraße im Bereich Knoten Mattersburg bis Anschlussstelle Wiener Neustadt Süd geplant. Neben der Errichtung einer baulichen Mitteltrennung ist eine Verbreiterung der Fahrbahn vorgesehen. Zudem soll in jeder Fahrtrichtung ein durchgängiger Pannenstreifen errichtet werden. Die vorhandenen Brücken, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen und die Auf- und Abfahrten der Anschlussstellen sollen angepasst werden. Im Zuge der Baumaßnahmen werden weiters die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten an der Fahrbahn und den Objekten umgesetzt, sowie die Entwässerungsanlagen an den Stand der Umwelttechnik angepasst.
Warum dauert der Ausbau so lange?
Im März 2021 wurde ein Verfahren eingeleitet um festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig ist. Mit Bescheid vom 25. März 2021 wurde festgestellt, dass für das Vorhaben „Sicherheitsausbau der S 4 Mattersburger Schnellstraße im Bereich Knoten Mattersburg bis Anschlussstelle Wiener Neustadt Süd“ keine UVP nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz 2000 erforderlich ist.
Gegen diesen Feststellungsbescheid wurden dann aber Beschwerden eingebracht. Mit Beschwerdevorentscheidung (Bescheid) vom 17. Juni 2021 wurde zufolge des zwischenzeitig ergangenen Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2021 zum Beschwerdeverfahren „A 22 Donauufer Autobahn im Abschnitt Stockerau Ost bis Knoten Stockerau“ den Beschwerden Folge gegeben und entschieden, dass für den gegenständlichen Sicherheitsausbau der S 4 Mattersburger Schnellstraße eine UVP nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz durchzuführen ist.
Gegen diese Entscheidung ist derzeit ein Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Aktuell wird geklärt, ob solche Projekte gemäß UVP-Richtlinie der EU einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen. Das war bisher nicht der Fall. Die höchstrichterliche Entscheidung wird von ASFINAG und Klimaschutzministerium abgewartet, damit in Zukunft Rechtssicherheit herrscht.
Auswirkungen auf die Umwelt
Der Ausbau der S4 hat natürlich neben den Vorteilen, auch viele Nachteile. Durch die Verdoppelung der Fahrbahn käme es zu einem enormen Flächenverbrauch und somit sei der Ausbau der S4 mit dem Neubau einer Autobahn gleichzusetzen, heißt es seitens der GRÜNEN im Mai 2021. Um die Sicherheit auf der S4 zu erhöhen forderte die Grüne Klubobfrau Regina Petrik eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 80. Damit würden auch die Emissionen schlagartig sinken, argumentiert sie. Weiters schlägt Petrik vor, die S4 zu einem Pilotprojekt für Photovoltaik-Anlagen zu machen und diese an Lärmschutzwänden zu installieren. Für die Anrainer wäre der Ausbau ebenfalls eine große Belastung, neben einem steigendem Lärmpegel käme eine erhöhte Schadstoffbelastung hinzu. Auch ein Zuwachs von Verkehr wird an dieser Strecke befürchtet. Besonders Kurgemeinde Bad Sauerbrunn ist aus dem Bezirk vom Ausbau betroffen.
Aktueller Stand der Projektes
Die Ausarbeitung des Einreichprojektes wurde durch die ASFINAG abgeschlossen. Dazu führte sie Lärmuntersuchungen, Baugrunderkundungen sowie ökologische Kartierungen durch. Die Unterlagen wurden bereits im September 2019 in zwei Planungsausstellungen im Projektgebiet präsentiert. Es sind noch Bewilligungen nach Wasserrecht, Forstrecht und Naturschutzrecht erforderlich.
Aktuell laufen im Projektgebiet die archäologischen Grabungen. Parallel erstellt die ASFINAG erste Konzepte für die Verkehrsführungen während der Bauphase und vertieft die Bauablaufplanungen. Nach Vorliegen der Projektgenehmigungen werden die geplanten Maßnahmen baureif geplant und ausgeschrieben.
Seitens der ASFINAG hieß es, dass die Entscheidung des BVwG zum Sicherheitsausbau der S4 der Asfinag vorliegt. Aktuell sind sie dabei das Erkenntnis des BVwG im Detail zu analysieren.
Ein dezidierter Baubeginn kann derzeit noch nicht kommuniziert werden.
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