Esterhazy-Kunstschätze
Neue Verhandlung um Eigentumsrechte der Kunstobjekte

Die Sammlungen Esterhazy haben international einen hohen Stellenwert. | Foto: Andreas Hafenscher
  • Die Sammlungen Esterhazy haben international einen hohen Stellenwert.
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Gute Nachricht für Esterhazy: Der Oberste Gerichtshof in Budapest hat das bisherige Urteil zum Eigentumsrecht der Esterhazy-Schätze, die von Burg Forchtenstein während der ungarischen sozialistischen Räterepublik nach Budapest verbracht wurden, vollständig aufgehoben.  Nun muss neu verhandelt werden.

FORCHTENSTEIN. Der Oberste Gerichtshof entschied am 19. Jänner, dass das Budapester Oberlandesgericht das Verfahren bezüglich des Eigentumsrechtes der Esterhazy Schätze wiederholen muss. Die Begründung: Das zweitinstanzliche Urteil ist unvollständig, fehlerhaft und nicht nachvollziehbar.

Esterhazy strebt außergerichtliche Einigung an

Dr. Stefan Ottrubay, Direktionsrat der Esterhazy Stiftungen, dazu: „Wir begrüßen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. Sie ist für uns eine Bestätigung, dass man unsere Sichtweise zum fehlerhaften Urteil des Oberlandesgerichts teilt. Wir hoffen, dass im zukünftigen Verfahren all diese Fehler behoben werden.” Die Esterhazy Privatstiftung ist weiterhin bereit mit dem Staat Ungarn in ernsthafte Verhandlungen zu treten und sich, wenn möglich, außergerichtlich zu einigen.

Kunstobjekte sollen in Ungarn bleiben

Die Esterhazy Privatstiftung möchte in keinem Fall die Esterhazy Schätze aus dem Land verbringen. Die starke Verbindung der Kunstobjekte zu Ungarn ist unbestritten. Dies zeigt auch der Umstand, dass Paul V. Esterházy die Schätze dem Kunstgewerbemuseum als Dauerleihgabe übergeben hatte. Die Privatstiftung ist bemüht, eine grenzüberschreitende Vereinbarung mit Ungarn zu treffen. Ein auf Basis dieser Vereinbarung gemeinschaftlich geschaffenes Esterhazy Kunstzentrums in Budapest könnte das historische und kulturelle Erbe Esterházy erforschen und für Ausstellungen vorbereiten. Damit wäre die Frage der Präsentation, der Erforschung und Verleihung der Kunstgegenstände für die kommenden Generationen geregelt.

Von Ungarn enteignet

Bereits seit 2017 setzt sich die Esterhazy Privatstiftung dafür ein, dass jene Kunstobjekte, die während der Räterepublik (März bis August 1919) nach Ungarn verschleppt wurden, mit jenen auf Burg Forchtenstein eine Einheit bilden und das Eigentumsrecht durch den Staat Ungarn anerkannt wird. Die von Paul V. Esterházy in der Zwischenkriegszeit im Kunstgewerbemuseum deponierten Kunstobjekte wurden im Jahr 1949 von Ungarn enteignet. Die Esterhazy Privatstiftung beruft sich auf die Regierungsverordnung, wonach in solchen Fällen der Ungarische Staat die Beweislast für die rechtmäßige Eigentümerfeststellung trägt.

Eigentumsfrage neu zu bewerten

Nach Beginn des Restitutionsverfahrens leitete die Privatstiftung aufgrund der Verbringung eines Teils der Esterhazy Kunstobjekte aus dem Kunstgewerbemuseum Budapest nach Fertöd zusätzlich einen Zivilprozess mit dem Ziel ein, das Eigentumsrecht an den Kunstgegenständen festzustellen. Im Zivilprozess wurde in erster Instanz im September 2020 und im Mai 2021 in zweiter Instanz die Klage der Privatstiftung abgewiesen. Mit der nunmehrigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, die in Schriftform für Feber 2022 erwartet wird, wird die Eigentumsfrage im Zivilprozess neu zu bewerten sein.

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