Bezirk Mattersburg
Schwarzfahrer attackierte Zugschaffner und verletzte ihn

- Drei Monate bedingt bekam der aggressive Schwarzfahrer, für den ÖBB-Zugbegleiter (Foto rechts) gab es einen Freispruch.
- Foto: Heigl
- hochgeladen von Gernot Heigl
Statt gültigem Ticket gab es für den ÖBB-Schaffner einen Kopfstoß und Faustschläge. Weil dem georgischen Fahrgast „der Ton des Kontrolleurs nicht gefallen hat!“ Prozess im Landesgericht Eisenstadt wegen Körperverletzung. Aber nicht nur gegen den aggressiven Schwarzfahrer, sondern auch gegen den Zugbegleiter, da der sich in Notwehr mit Körpergewalt verteidigt hatte.
BEZIRK MATTERSBURG. Profi-Fußballer will er werden, der georgische Staatsbürger, 23, ledig, aus dem Bezirk Mattersburg. Derzeit aber sei er arbeitslos, sagte der Mann im Saal 6 des Landesgerichtes Eisenstadt, ehe ihn Vorsitzende Mag. Doris Halper-Praunias zum Vorfall vom 14. September 2022 befragte. „Sie sind im Zug von Mattersburg Richtung Wiener Neustadt gefahren!“ „Ja. Genau. Dann hat mich der Schaffner nach dem Ticket gefragt. Weil ich keines hatte, sollte ich aussteigen!“
Der Angeklagte weiter: „Aber der Ton hat mir nicht gefallen, in dem er das gesagt hat. Da waren andere Leute im Zug. Wie der Kontrolleur mit mir gesprochen hat, so laut, also geschrien, das vertrag ich nicht. Das hat mich beleidigt. Dann bin ich aufgestanden und hab nix gemacht!“ „Sie haben dem Schaffner keinen Kopfstoß versetzt?“ „Nein, ich bin nur aufgestanden!“ „Auch keine Faustschläge?“ „Nur aufgestanden, sonst nix!“ Nach einer kurzen Nachdenkpause folgte: „Wir waren nur nahe, also Kopf an Kopf!“
Ich hab nix gemacht
„Kam es zu einem Kopfstoß?“, fragte die Richterin energisch nach. „Vielleicht haben sich unsere Köpfe ein bisschen berührt!“ „Sie haben nicht auf den Schaffner mit den Fäusten eingeschlagen?“ „Nur als Reaktion, weil der mich ins Gesicht geboxt hat! Aber verletzt habe ich ihn nicht!“ „Blaue Flecken rund um die Augen und eine Beule am Kopf zeigen die Fotos, also haben sie ihn doch verletzt!“ „Er hat mich verletzt, ich hatte auch blaue Augen!“
„Sie haben anfangs gesagt, sie sind nur aufgestanden und haben nichts gemacht. Wie lautet ihre Aussage jetzt?“ „Wie der mit mir geredet hat, das geht nicht. Aber ich bin ja nicht behindert und versetze einem Schaffner einen Kopfstoß. Vielleicht haben wir uns leicht berührt an der Stirn. Und ja, zwei bis drei Faustschläge, jedoch nur, weil ich mich gewehrt habe. Dafür will ich mich entschuldigen!“ Mit Kratzen und Armverdrehen des Schaffners wollte der Angeklagte jedoch nichts zu tun haben.
Notwehr durch ÖBB-Schaffner
„Ich wollte ja eigentlich nur diskutieren“, meinte der Georgier im Nachsatz, „aber der Schaffner hat mir gleich einen Faustschlag versetzt. Da bin ich vielleicht 5 Sekunden gestanden. Mir ist schwarz vor Augen geworden. Ich war fast bewusstlos!“ Dass er richtig zugeschlagen hat, gab der ÖBB-Schaffner, 23, dann auch sofort zu: „Reine Notwehr. Anders konnte der aggressive Fahrgast nicht beruhigt werden!“ Und weiter: „Nach dem ich ihn aus dem Zug begleitet habe, bot ich ihm Wasser und Erste Hilfe an, dann sind auch schon Polizei und Rettung eingetroffen!“
Laut Schaffner hatte sich der Georgier gegen die Anweisung, den Zug zu verlassen, zuerst lautstark und dann mit einem Kopfstoß widersetzt, ehe Faustschläge folgten. „Im Zuge meiner Abwehr hat er mich auch am linken Arm gekratzt!“ Als Beweis legte der Kontrolleur dem Gericht ein Foto vor. „Das sieht aber blutig aus“, so die Richterin zum Angeklagten. „Das kann nicht von mir sein. Ich habe ja keine Fingernägel wie ein Mädchen!“ Da der Georgier immer wieder mit Zwischenrufen wie „so viele Lügen ertrage ich nicht“ die Verhandlung störte, folgte eine Ermahnung von Mag. Doris Halper-Praunias: „Können sie bitte ruhig sein, sie sind nicht am Wort!“
Drei Monate bedingte Haft
Schließlich bestätigte eine Zeugin die rabiate Art des Fahrgastes und schilderte auch, dass der Schaffner besonnen vorgegangen ist und sich gegen die Attacken lediglich gewehrt hatte. Woraufhin eine neuerliche Entschuldigung des Georgiers folgte und es auf Wunsch des Schaffners zu einem Handschlag kam. Urteil: Der aggressive Schwarzfahrer aus dem Bezirk Mattersburg wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Für den Zugbegleiter gab es einen Freispruch, weil die Vorsitzende keine Notwehrüberschreitung sah, sondern durch das Einschreiten lediglich die Aggression des Fahrgastes unterdrückt worden ist. Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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