Bezirk Mattersburg
Vergewaltigungsvorwurf nach Bar-Flirt gegen HTL-Schüler

Der smarte, attraktive HTL-Schüler beteuerte seine Unschuld. | Foto: Gernot Heigl
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Ein Bar-Flirt kurz vor Jahreswechsel endete für einen 17-jährigen HTL-Schüler mit fatalen Folgen. Denn der Burgenländer musste nun wegen angeklagter Vergewaltigung vor das Landesgericht Eisenstadt. In seinem Prozess beteuerte der junge Mann seine Unschuld.

BEZIRK MATTERSBURG. Ein smarter, attraktiver Bursch, inzwischen 18 Jahre alt, ledig, Schüler an einer HTL, nahm im großen Schwurgerichtssaal auf der Anklagebank Platz. Zeigte sich gefasst und ruhig, als ihm die Staatsanwältin „Vergewaltigung in der Nacht vom 30. auf den 31.12.2022“ vorwarf. Angebliches Opfer: eine junge Frau. Mutmaßlicher Tatort: die „Toilettenanlage“ in einem Wiener Neustädter Lokal.

Der Verteidiger des Burgenländers machte klar, dass die Vorwürfe unglaubwürdig, nicht schlüssig und definitiv falsch sind. Zudem habe für seinen Mandanten die Unschuldsvermutung zu gelten, solange das Verfahren keine stichhaltigen Argumente für eine Verurteilung, also einen Schuldspruch liefert. „Und sie werden in diesem Prozess keine Beweise finden, die gegen meinen Klienten sprechen!“, erklärte der Anwalt in Richtung Schöffensenat.

Vorwürfe unglaubwürdig und falsch

Dann legte er Fotos vom „Tatort“ vor, die anhand der gezeigten Räumlichkeiten und Platzverhältnisse belegen sollten, dass die Schilderungen des angeblichen Opfers nicht der Wahrheit entsprechen können. „Außerdem, so unsere Informationen, musste die Frau von ihren Freundinnen zur Anzeige gegen meinen Mandanten überredet werden. Sie selbst wollte das gar nicht!“

Der Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt vertagte den Prozess. | Foto: Gernot Heigl
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Auf Fragen von Richterin Gabriele Nemeskeri antwortete der Schüler aus dem Bezirk Mattersburg gewählt und präzise, soweit er sich an den Abend noch erinnern konnte. Beschrieb, dass er mit drei Freunden in einem Lokal war und an der Bar Wodka-Mischungen getrunken hatte, als er von einer jungen Frau „angetanzt“ worden ist. „Ich habe sie zum ersten Mal gesehen!“ Weil sie sich immer wieder an ihn geschmiegt hatte, lud er sie auf insgesamt drei Wodka-Getränke ein.

Bursch von Opfer "angetanzt"

Schließlich habe er sie „an der Hüfte gehalten und mitgeschunkelt. Dabei hat sie meine Hände genommen und auch zu ihren Brüsten geführt!“ Auf Vorhalt der Vorsitzenden, dass die Frau zu Protokoll gegeben hat, dass sie seine Hände weggedrückt habe, sagte der Bursch: „Das ist eine Lüge!“ Sie habe den Kontakt zu ihm gesucht. Sei zwischendurch lediglich immer wieder zu ihren Freundinnen gegangen, ehe sie zu ihm zurückgekehrt ist und ihn wieder „angetanzt“ hatte. „Dann haben wir noch an der Bar zu schmusen begonnen!“

Nach zirka 30 Minuten des Flirtens habe ihm die Frau ins Ohr geflüstert: „Ob wir zusammen aufs WC gehen! Ich war einverstanden, also sind wir Hand in Hand Richtung Toilette. Dort sind wir in eine Kabine hinein. Nachdem ich die Türe zugesperrt hatte, haben wir weiter geschmust! Dann habe ich begonnen, sie zu befriedigen!“ „Was haben sie gemacht?“, fragte die Richterin nach. „Unter ihrem Kleid hatte sie eine Sporthose, die habe ich ihr mit der Unterhose zu den Knien runtergezogen. Dann habe ich sie gestreichelt!“

Alles einvernehmlich

Der Bursch weiter: „Alles nur an der Oberfläche! Eine von der Frau behauptete Penetration mit den Fingern ist eine Lüge! Dazu kam es nicht. Denn nach zirka 5 Minuten gingen wir wieder aus der Toilette, weil wir beide kein Kondom mit hatten!“ „Wurden sie da nicht von anderen Lokalgästen gesehen?“ „Doch, vermutlich schon. Es waren ja auch immer wieder Leute im WC. Aber dort ist das nicht unüblich, dass man zu zweit in einer Kabine verschwindet!“ „Was haben sie dann gemacht?“ „Da auch meine Freunde kein Präservativ hatten, bin ich in eine andere Bar, hab mir dort ein Kondom geholt und wollte nach zirka 30 Minuten wieder ins Lokal zurück. Dort haben mich allerdings schon beim Eingang die Security-Leute festgehalten und mir gesagt, ich muss auf die Polizei warten!“

Warum Vorwurf einer Vergewaltigung?

„Würde man Schreie oder laute Rufe wie etwa ‚Lass mich‘ in der Toilettenanlage hören?“ „Ja, dort ist alles offen. Meine Eltern haben das WC zwecks Beweiswürdigung deshalb extra per Video gefilmt! Und, wie schon gesagt, es waren ja immer wieder Leute im Klo!“ Dann kam die Vorsitzende zur Frage aller Fragen: „Warum glauben sie, erzählt die Frau von einer Vergewaltigung, wenn doch, wie sie es schildern, alles einvernehmlich stattgefunden hat?“ „Vermutlich, weil sie mehr von mir erwartet hat. Ich denke, sie war traurig und zornig, weil ich, wegen des fehlenden Kondoms, die Zweisamkeit abrupt beendet habe!“ „Wie hat sie konkret auf die Beendigung reagiert?“ „Mit ‚Ok‘, aber ich konnte ihre Enttäuschung wahrnehmen!“

Bei der Befragung des per Video zugeschalteten, angeblichen Opfers wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Nach einigen Stunden hinter verschlossenen Türen kam es zu einer Prozess-Vertagung auf Mitte Oktober. Weil die Staatsanwältin die Einvernahme von drei Zeugen beantragt hatte. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der smarte, attraktive HTL-Schüler beteuerte seine Unschuld. | Foto: Gernot Heigl
Der Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt vertagte den Prozess. | Foto: Gernot Heigl

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