Mordversuch am Vater
Elf Jahre Haft für 18-Jährigen aus dem Bezirk Melk
Wegen versuchten Mordes an seinem Vater kassierte ein 18-jähriger Schüler am Landesgericht St. Pölten elf Jahre Haft (nicht rechtskräftig). Der Beschuldigte gab zwar zu, auf den 51-Jährigen mit einer 90 cm langen Holzlatte eingeschlagen zu haben, allerdings nur, weil er sich von seinem Vater bedroht gefühlt habe.
BEZIRK MELK. Äußerst überrascht zeigte sich Verteidiger Martin Engelbrecht über den einstimmigen Schuldspruch der Geschworenen, ebenso scheint ihm die Strafhöhe unter anderem in Relation zu den doch relativ harmlosen Verletzungen des Opfers, sowie der Milderungsgründe viel zu streng.
Die blutige Auseinandersetzung ereignete sich vergangenen März auf dem Anwesen des Vaters im Bezirk Melk. Nur sporadische Besuche nach der Trennung der Eltern, als der Sohn zwei Jahre alt war, reichten nicht für den Aufbau von Vertrauen. Ein Verkehrsunfall im alkoholisierten Zustand, sowie sinkende Leistungen im Maturajahr, brachten den 18-Jährigen psychisch ins Schwanken. Wie man seinen Tagebuchaufzeichnungen entnehmen konnte, wollte er am Hof des Vaters ein neues Leben beginnen, Cannabis anbauen und Hunde züchten.
Geständnis im Tagebuch
Wie Staatsanwältin Nicole Elsinger hervorhob, kam der Angeklagte bereits mit Tötungsabsicht am 6. März zu Besuch. Er wolle seinen Vater besser kennen lernen, so der Vorwand. Gleichzeitig habe ein mit Tipex unleserlich gemachter Eintrag im Tagebuch auf sein wahres Vorhaben hingewiesen.
„Ich weiß nicht, warum ich den Gedanken habe, meinen biologischen Erzeuger zu ermorden“, sowie der Wunsch „einmal richtig viel Geld zu bekommen“, wertete Elsinger als klare Indizien, die der Schüler seinem Tagebuch anvertraut habe.
Nach dem Frühstück am 7. März verließ der Vater kurz das Anwesen. Als er beim Nachhausekommen eine Türe der Garage öffnete, habe ihm sein Sohn mit der Latte mehrfach wuchtig auf den Kopf geschlagen. „Was machst du da, spinnst du?“ habe er geschockt geschrien.
„Papa, ich bringe das heute zu Ende, ich ziehe es heute durch, ich muss dich umbringen“, soll der 18-Jährige geantwortete haben, danach mit Fäusten zugeschlagen und mit einem spitzen Gegenstand, vermutlich einer Autoantenne, gegen den Bauch des Opfers gestochen haben. Zuletzt habe der Sohn ein Stoffband um den Hals des Vaters gelegt und zugezogen. Durch die heftige Gegenwehr sei es diesem gelungen, sich zu befreien und zu einer Nachbarin zu laufen, nachdem er den Sohn mittels Stoß kurz außer Gefecht gesetzt habe.
Zwei Versionen, ein Urteil
Polizeibeamte fanden den 18-Jährigen schließlich am Rücken liegend vor. Er habe sich das Stoffband selbst um den Hals gelegt und fest zugezogen, sodass sein Kopf bereits blau angelaufen war und Blut aus seinem Mund austrat.
Verteidiger Martin Engelbrecht verwies auf die Verletzungen des Angeklagten und fasste dessen Verantwortung zusammen, wonach im Zuge eines Streites um den Drogenkonsum des Schülers der Vater bedrohlich auf ihn zugekommen sei. Daher habe er zu dem Holzstück gegriffen und zugeschlagen.
Noch im Gerichtssaal erhielt Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz 500 Euro für die dadurch entstandenen Verletzungen des Vaters, wodurch sich ihre Forderung auf 3.100 Euro reduzierte.
Während Gutachter Werner Brosch dem 18-Jährigen Zurechnungsfähigkeit attestierte, stellte Gutachter Wolfgang Denk fest, dass aufgrund der Verletzungen eher die Version des Vaters nachvollziehbar sei.
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