Körperverletzung in Artstetten: Falscher Bruder auf der Anklagebank

Rechtsanwalt Gerhard Taufner | Foto: Ilse Probst
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ARTSTETTEN. Mehrere Zeugen am Landesgericht St. Pölten identifizierten einen 17-jährigen Burschen als denjenigen, der im Juli 2014 auf einem Festgelände in Artstetten einen Lehrling so zu Boden schleuderte, dass dieser mit schweren Schnittwunden an der rechten Hand, in der er ein Bierglas gehalten hatte, sowie einem Daumenbasisbruch an der linken Hand ins Krankenhaus musste.
Während der 17-Jährige als Prozesszuschauer in der zweiten Reihe Platz genommen hatte, saß sein 19-jähriger Bruder unter anderem wegen dieser Körperverletzung auf der Anklagebank. „Da sitzt der Falsche vorne“, erkannte Jugendrichter Markus Grünberger im Zusammenhang mit diesem Vorwurf seitens Staatsanwältin Michaela Schnell. „Ich bin ein wenig verwundert, um nicht zu sagen verärgert, wenn ich an die Ermittlungen der Polizei denke!“, kritisierte Schnell, was Grünberger nur bestätigen konnte.

Schlampige Ermittlungen
Dass beim zweiten Vorwurf gegen den 19-Jährigen, wobei es ebenfalls um eine Körperverletzung ging, ein weiterer Täter angeklagt war, schien ebenfalls Konsequenz schlampiger Ermittlungen zu sein. Der Forderung von Verteidiger Gerhard Taufner nach einem Freispruch für den Zweitangeklagten kam der Richter ohne zu zögern nach.
Für den 19-Jährigen, der bei diesem Vorfall im März 2014 mit geballter Faust in ein Lokal stürzte und einem 17-jährigen Burschen, den er im Verdacht hatte, seinem Bruder Drogen zu verkaufen, einen Faustschlag verpasste, setzte es nach einer bedingten Vorstrafe diesmal eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro. Das Opfer, das dabei gar nichts mitbekam, erlitt eine Gehirnerschütterung, eine Sehnervverletzung und eine Beule. Die Forderung nach Schmerzensgeld in Höhe von 1.381 Euro erkannte der Beschuldigte an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Gerhard Taufner | Foto: Ilse Probst
Staatsanwältin Michaela Schnell | Foto: Ilse Probst

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