Geld- und Haftstrafe für Entziehung von Energie
BEZIRK/KORNEUBURG (mr). Ein 67-jähriger Baumeister musste sich vergangene Woche vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte ihm zur Last, die Stromzähler von zwei ihm gehörigen Häusern durch das Abklemmen von sog. Nebenschlussklemmen manipuliert und das Elektroversorgungsunternehmen (Wien Energie) solchermaßen um knapp 21.000 Euro an "ersparten" Stromkosten geschädigt zu haben.
Der Herr Baumeister mimte den Ahnungslosen: Er und sein Verteidiger faselten davon, dass auch andere Personen in einem Gelegenheitsverhältnis stünden. Der Herr Baumeister, der als Vertragspartner des Stromlieferanten einzig und alleine Vorteile durch die Manipulation erlangte, wies den Verdacht, er habe etwas mit der Manipulation zu tun, vehement von sich.
Er soll auch einen Monteur der Wien Energie, der einen Stromzähler abmontiert hat, durch die Verheißung bedroht haben, er komme mit dem Zähler nicht lebend heraus. Auch das leugnete der Herr Baumeister.
Der Korneuburger Richter glaubte den Beteuerungen des Angeklagten nicht und verhängte über ihn eine fünfmonatige bedingte Haftstrafe in Kombination mit einer unbedingten Geldstrafe von 4.800 Euro. Nicht rechtskräftig!
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