Wolkersdorf
Steuer frei für PV-Anlagen

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Gute Neuigkeiten für PV-Anlagen Errichterinnen und Errichter: Mit 1. Jänner wird die Förderung umgestellt.
WOLKERSDORF. "Die Förder-Lotterie hat jetzt ein Ende", freut sich Sarah Pfleger von SUN21. Das Wolkersdorfer Unternehmen hat sich auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen spezialisiert. Bis dato gab es vier Förder-Calls im Jahr, bei denen man am Stichtag schnell sein musste, um Geld vom Staat für die PV-Anlage zu bekommen.

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Mit dem neuen Gesetz entfällt die Umsatzsteuer auf die Anlage deren Zubehör sowie Speicher und die Installation. Dies gilt für Anlagen, die maximal 35 kWp groß sind und auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben werden, wie Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. "Das sorgt für mehr Planungssicherheit bei den Kundinnen und Kunden und die oft frustrierende Bürokratie entfällt", erklärt Sarah Pfleger.

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Als Stichtag gilt aber nicht das Bestelldatum, sondern die Inbetriebnahme. Für gewerbliche Anlagen, die von der Umsatzsteuerbefreiung nicht erfasst sind, kann im kommenden Jahr regulär über das EAG bei den nächsten Fördercalls der OeMAG ein Förderantrag gestellt werden.





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