Kinderbetreuungsgeld
Eva Helmer-Schneider beruhigt schwangere Unternehmerinnen

- Eva Helmer-Schneider, Bezirksvertreterin von Frau in der Wirtschaft NÖ.
- Foto: WK Mistelbach
- hochgeladen von Karina Seidl-Deubner
Bezirksvertreterin von Frau in der Wirtschaft NÖ, zur Anpassung beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld
BEZIRK MISTELBACH. Als wichtige Unterstützung für Unternehmerinnen bezeichnet Eva Helmer-Schneider, Bezirksvertreterin von Frau in der Wirtschaft (FiW) Niederösterreich, die von Bundesministerin Christine Aschbacher präsentierte Anpassung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes für Geburten ab 1. Jänner 2021: Da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld anhand des Einkommensteuerbescheides aus dem Kalenderjahr vor der Geburt berechnet wird, hätten die corona-bedingten Einkommenseinbußen deutlich weniger Kinderbetreuungsgeld für die Unternehmerinnen gebracht. Nunmehr kann zur Bemessung auch der Einkommensteuerbescheid aus 2019 herangezogen werden, ausgezahlt wird ein Einkommensersatz in der Höhe von 80 Prozent der Letzteinkünfte. Helmer-Schneider: „Das ist eine beruhigende Nachricht für alle Unternehmerinnen, die nächstes Jahr ein Baby erwarten.“
Mehrfachbelastung
Vom Lockdown seien die Unternehmerinnen doppelt belastet, berichtet Helmer-Schneider, „Einerseits müssen sie durch die verschärften Maßnahmen Umsatzverluste hinnehmen, andererseits können sie ihrer Tätigkeit schwerer oder gar nicht nachgehen, weil die Kinder im Homeschooling sind. Die Kinderbetreuung hängt leider noch immer großteils an den Frauen.“
Deshalb fordert Helmer-Schneider, dass auch Unternehmerinnen eine ähnliche Lösung wie die gesetzlich geregelte Sonderbetreuungszeit für Angestellte nutzen können. „Durch die gesetzlich geregelte Sonderbetreuungszeit erhalten Angestellte im Fall von Quarantäne eines Kindes das volle Gehalt, hier braucht es für Unternehmerinnen eine vergleichbare Lösung und entsprechende Kompensation“, so Eva Helmer-Schneider.
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