Jungendlicher schießt nach Unfall auf Beamte
17-Jähriger gibt als Grund Streit mit der Freundin an.
GAADEN. Was zunächst wie ein Unfall mit einem Verletzten aussah wurde für Polizei und Rettungskräfte in der Nacht zum 7. Jänner zum gefährlichen Einsatz. Ein 17-jähriger Wiener, der im SOS Kinderdorf in der Hinterbrühl wohnt hatte zunächst ein Fahrzeug entwendet und im Bezirk Mödling und Baden bei seiner Spritztour einige Schäden verursacht. Nach seiner Rückkehr in die Hinterbrühl entwendete der junge Mann, der keinen Führerschein besitzt, einen Toyota Kleinbus. Mit diesem verunglückte er in den frühen Morgenstunden auf der B 11 von Hinterbrühl kommend in Richtung Gaaden. In einer Linkskurve verlor der Mann die Herrschaft über den 9-Sitzer. In weitere Folge fuhr er auf die Böschung auf, überschlug sich, schlitterte über beide Fahrspuren, krachte gegen die Leitschiene und kam auf der Beifahrerseite zu liegen. Hierbei wurde der Fuß des Mannes zwischen Straße und Fahrzeug eingeklemmt.
Beim Rettungseinsatz Feuer eröffnet
Die Feuerwehr Gaaden wurde zum Einsatz gerufen. Auch die herbeigerufenen Polizei aus Mödling und der Hinterbrühl wollten dem Verunfallten helfen. Plötzlich zog der Mann eine Waffe, die sich später als CO2-Waffe herausstellte und feuerte mehrmals auf die Beamten. Er verfehlte sie jedoch glücklicherweise. "Die Situation war für die Beamten so nicht zu erwarten. Sie haben äußerst besonnen reagiert", so Bezirksinspektorin Pamela Sorré vom Bezirkspolizeikommando Mödling. Als Grund für seinen Ausraster und die Spritztour gab der junge Mann in einer ersten Einvernahme einen Streit mit seiner Freundin an. Er konnte letztendlich rasch von der Feuerwehr geborgen werden und wurde verletzt ins Krankenhaus transportiert. Gegen ihn wurde ein Waffenverbot verhängt. Außerdem wird der 17-jährige, der auch alkoholisiert war, wird wegen Einbruchsdiebstahls, unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen, Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft sowie mehrerer Verwaltungsübertretungen angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat nun die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.
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