Wiederbelebung der Heurigenkultur und Gastfreundschaft
Perchtoldsdorf geht mit Erleichterungen für Betriebe voran
Mit der Lockerung der COVID-19-Maßnahmen für die Gastronomie ist auch der Neustart für den Perchtoldsdorfer Weinbau mit 15. Mai in greifbare Nähe gerückt.
Im NÖ Landtag wird Landtagsabgeordneter Bürgermeister Martin Schuster daher in der Sitzung am 7. Mai eine Änderung im Buschenschankgesetz beantragen, die ein unkompliziertes und unbürokratisches „Ausstecken“ nach der Zwangspause ermöglichen sollen: „Der Abstand zwischen den Aussteckzeiten wird für heuer von 4 Wochen auf 2 Wochen verkürzt. Damit wird eine höhere Flexibilität ermöglicht und den betroffenen Betrieben die Möglichkeit gegeben, die teilweise markanten Umsatzverluste besser kompensieren zu können“, erläutert Schuster seinen Vorstoß.
Gebührenverzicht für Schanigärten und Verkaufsflächen im öffentlichen Raum
Bereits in der heutigen Gemeinderatssitzung soll über Antrag des Bürgermeisters auch die Einhebung von Gebrauchsabgabetarife für Vorgärten vor Geschäftslokalen aller Art sowie für standfeste Verkaufshütten bis Jahresende erlassen werden. „Damit können die Flächen vor den Lokalen und Geschäften als Schanigärten oder Verkaufsflächen genützt werden, um so die Wirtschaft, Gastronomie und Heurigen zu unterstützen“, führt Schuster aus.
In der COVID-19-bedingten Sperre haben einige Perchtoldsdorfer Heurigenbetriebe „Take away“-Angebote für kulinarische Heurigenschmankerln entwickelt. Auch der Flaschenweinverkauf „ab Hof“ oder über das „Weinrathaus“ am Marktplatz 10 boten ab der zweiten Märzhälfte die Möglichkeit, die für Perchtoldsdorf so typische Heurigenstimmung in die eigenen vier Wände zu bringen.
Die traditionelle Heurigenkultur ist einer der beliebtesten Anziehungspunkte Perchtoldsdorfs. „Unsere Weinbaubetriebe als Produzenten von Qualitätsweinen und Erlebnisgastronomie bilden das Rückgrat des örtlichen, höchst erfolgreichen Tagestourismus“, präzisiert Bürgermeister LAbg. Martin Schuster die Bedeutung des Weinbaus für die örtliche Identität.
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