Bürgerliste ortet gesetzeswidriges Antreten bei Gemeinderatswahl
Würflacher VP-Gemeinderat soll gegen Gemeindewahlordnung verstoßen haben

Bürgerlistenobmann Roland Reiter ist sich sicher: Der Name eines VP-Gemeinderatsmitgliedes findet sich nicht im Wählerverzeichnis der Gemeinde Würflach. | Foto: Gemeinsam für Würflach
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  • Bürgerlistenobmann Roland Reiter ist sich sicher: Der Name eines VP-Gemeinderatsmitgliedes findet sich nicht im Wählerverzeichnis der Gemeinde Würflach.
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WÜRFLACH (Red.).  „Wir sind jetzt noch einmal alle Unterlagen durchgegangen und müssen davon ausgehen, dass das Antreten eines Gemeinderates der Würflacher VP gegen die Niederösterreichische Gemeindewahlordnung verstoßen hat“, ist sich Roland Reiter, Obmann der Bürgerliste „Gemeinsam für Würflach“ sicher.

Was war passiert? Gleich drei Dringlichkeitsanträge brachte die Bürgerliste bei der Gemeinderatssitzung am 30. April im Gemeinderat ein, neben dem Bau von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden und der in den letzten Wochen wieder zunehmenden Geruchsbelästigung durch den Schweinemastbetrieb wollte man auch die Meldung von einem der Würflacher Gemeinderäte abgeklärt wissen.

„Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung am 30. April haben wir den Bürgermeister darüber informiert, dass unseren Unterlagen zufolge einer der VP-Gemeinderäte zumindest an dem für die Wahl relevanten Stichtag weder über einen Haupt- noch über einen Nebenwohnsitz in Würflach verfügt hat und haben ihn diesbezüglich um Klärung gebeten. Er war jedoch nicht bereit, auf diesen Umstand näher einzugehen und berief sich unter anderem auf den Datenschutz. Und das obwohl auf der Homepage der Würflacher VP bei jedem der Gemeinderäte eine Wohnadresse angegeben ist.“

Die Homepage der Würflacher VP war es auch, wieso die Bürgerliste die Andressangaben überhaupt erst hinterfragt hat. „Auf der Internetseite der Orts-VP ist bei zwei Gemeinderäten die gleiche Adresse angegeben, das hat uns stutzig gemacht. Um diese Angaben zu überprüfen, haben wir im Wählerverzeichnis nachgeschaut. Dabei mussten wir feststellen, dass der betroffene Gemeinderat weder an dieser, noch an einer anderen Anschrift am 21.10.2019 in Würflach gemeldet war“, so Reiter.

„Zwar kann es vorkommen, dass es aufgrund von Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren Nachträge zum bzw. Streichungen aus dem Wählerverzeichnis gibt, diese hätten aber nicht nur uns, sondern auch der Orts-SPÖ gemeldet werden müssen, was dezidiert nicht der Fall war.“

Einzig logische Konsequenz sei somit der der Mandatsverlust des Gemeinderates, dieser Umstand ist in der Niederösterreichischen Gemeindeordnung unter §110 klar geregelt. „Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass es uns nicht um die Person an sich geht, aber die Einhaltung der Niederösterreichischen Gemeindeordnung durch den Bürgermeister muss auch bei für die Würflacher VP unbequemen Ereignissen gewährleistet werden“, betont Rei¬ter und ergänzt verwundert: „Wenn so ein Lapsus schon nicht der Orts-VP auffällt, hätte es zumindest der Gemeinderat selbst bemerken müssen, dass da etwas nicht passt, wenn man seit mittlerweile 5 Jahren als Gemeinderat tätig ist und dann im Ort offenbar nicht wählen gehen darf.“

Der Dringlichkeitsantrag wurde übrigens mit den Stimmen der VP-Mandatare abgelehnt, der betroffene Gemeinderat gab zu diesem Thema keine Wortmeldung ab.

Bürgerlistenobmann Roland Reiter ist sich sicher: Der Name eines VP-Gemeinderatsmitgliedes findet sich nicht im Wählerverzeichnis der Gemeinde Würflach. | Foto: Gemeinsam für Würflach
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