Lagerhaus-Silo in Weiden
Berufungsbescheid zurückgewiesen

- Der Lagerhaus-Silo in Weiden am See
- Foto: Andrea Glatzer
- hochgeladen von Andrea Glatzer
Die Baubehörde zweiter Instanz, der Gemeinderat von Weiden am See hat in seiner letzten Sitzung am Rosenmontag zum Anrainer-Berufungsbescheid eine Entscheidung getroffen.
WEIDEN AM SEE. Knapp heißt es aus dem Gemeindeamt: "Die Berufung wurde abgewiesen".
Aus Sicht der Gemeinde bedeutet das nun, dass der Bauwerber, die NeBau, ihr Bauvorhaben weiterbetreiben kann. Wie bekannt ist, soll der 38 Meter hohe Silo in einen Wohnturm mit einem zu errichtenden Längsgebäude umfunktioniert werden. Der gemeinnützige Wohnbauträger möchte an Stelle des Bestandsobjektes im Ortszentrum 13 Wohnungen mit Parkplätzen errichten. Dabei soll die derzeit weithin sichtbare Funkantennen-Anlage liegend angeordnet werden. Ein teilweiser Abriss des Turms auf 26 Meter ist vorgesehen. Anrainerunterschriften gegen das Bauprojekt und ein erstinstanzlicher Einspruch waren die Folge. In einer ihrer Meinung nach viel zu spät einberufenen Informationsveranstaltung äußerten die Gegner des Bauprojektes ihre Bedenken und ihren Unmut.
Der Gemeinderat hat entschieden
Auf Anfrage bei Bürgermeister Heinrich Hareter erklärte dieser, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, gegen die getroffene Entscheidung des Gemeinderates in die dritte Instanz, zum Landesverwaltungsgerichtshof zu gehen. "Vor Ablauf dieser Frist tut sich einmal gar nichts."
Die Frage, warum der Berufungsbescheid "nicht-öffentlich" im Gemeinderat behandelt wurde, beantwortet der Bürgermeister insofern, dass es bei Berufungs- und Personalentscheidungen vom Gesetz her so vorgesehen ist.
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