An Nickelsdorfer Grenze
Friseurin und Sängerin als Schlepperin entlarvt: 15 Monate Haft

Eine gelernte Friseurin und Sängerin wurde als Schlepperin zu 15 Monaten Haft verurteilt. | Foto: Heigl
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Eine Sängerin als Schlepperin. Wechselte nun Bühne mit Anklagebank. Tauschte Publikum mit Schöffensenat. Bekam statt Beifall einen Schuldspruch. Der „etwas andere Auftritt“ einer syrischen Künstlerin endete im Landesgericht Eisenstadt mit einer Haftstrafe. Ebenso wie die Schleuser-Tour eines Franzosen, der Menschen schmuggelte, obwohl er bei einem Monatsverdienst von netto 3.500 Euro das Geld gar nicht benötigte... Beim dritten Schlepper-Prozess an diesem Tag erklärte ein Tunesier, dass er den Transportlohn für seine kranke Mutter, Alimente und die Wohnungsmiete verwendet hätte.

NICKELSDORF. Drei Schleuser-Verhandlungen an einem Vormittag. Wie sie unterschiedlicher nicht sein hätten könnten. Unter Vorsitz von Mag. Karin Knöchl und Beisitzer, Gerichtspräsident Dr. Karl Mitterhöfer, gaben sich die Häftlinge, mehr oder weniger, die Türschnalle in die Hand. Jeweils begleitet von JustizwachebeamtenInnen. Während die männlichen Täter in Handschellen vorgeführt wurden, betrat die zierliche Sängerin ohne Fesseln den Saal 1. Und nahm auf der Anklagebank Platz.

Gelernte Friseurin und Sängerin

Die zweifache Mutter, geschieden, Mitte 30, gelernte Friseurin, war als Sängerin in einem Wiener Lokal engagiert. Da sie aber schon längere Zeit keine Einnahmen, aber rund 5.000 Euro Schulden hatte, nahm sie das „Job-Angebot“ eines Bekannten aus der Türkei an. Bei insgesamt drei Fahrten sollte sie 10 Illegale von der Nickelsdorfer Grenze nach Wien transportieren. Dafür stellte der Auftraggeber 2.500 Euro Lohn in Aussicht.

Handy und ihr Mercedes, den sie für die Schleuserfahrt benützte, wurden beschlagnahmt. | Foto: Heigl
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Mit ihrem Mercedes illegale Migranten abgeholt

Ein verlockendes Angebot. Also machte sich die Syrerin mit ihrem Mercedes auf den Weg. Erhielt per Handy die Treffpunkt-Koordinaten. Sammelte einmal zwei und einmal vier Personen ein. Brachte diese ohne Zwischenfälle in die Bundeshauptstadt. Erst bei der dritten Fahrt, am 29.6., endete die „reibungslose“ Schleuserei. Denn in Nickelsdorf stoppte sie die Polizei. Mir ihr im Auto befanden sich vier illegale Migranten. Endstation. Für die Lenkerin ging es direkt ins Eisenstädter Gefängnis.

Syrerin bekannte sich schuldig

Vor Gericht bekannte sich die Friseurin und Sängerin schuldig. Bestritt jedoch, den Lohn von 2.500 Euro bereits erhalten zu haben, wie sie das im Erst-Verhör angegeben hatte. Dafür erntete sie seitens der Richterin ein „jetzt schwer zu glauben, dass sie noch gar kein Geld bekommen haben!“ Auch der Staatsanwalt war diesbezüglich mehr als nur skeptisch, zumal die Angeklagte selbst zu Protokoll gegeben hatte, dass sie als Gegenleistung für geborgte 2.500 Euro ihrem Bekannten bei Schleppungen helfen sollte.

15 Monate unbedingte Haft

Da sich dieser Punkt aber nicht restlos aufklären ließ, beschlagnahmte die Richterin nur jene 60 Euro, die bei der Verhaftung sichergestellt worden sind. Ebenso konfisziert wurden ihr Handy und der für die Schmuggel-Fahrten verwendete Mercedes. Zudem verhängte der Schöffensenat eine unbedingte Haftstrafe von 15 Monaten. Die Syrerin nahm den Schuldspruch an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Daher nicht rechtskräftig.

In seinem Urlaub wollte sich ein Franzose mit Menschen-Schmuggel Geld dazuverdienen, obwohl er gar keines gebraucht hätte... | Foto: Heigl
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Franzose ohne Geldnot als Schlepper

Pro geschleppter Person satte 1.000 Euro sollte ein Franzose bekommen, der in einem Restaurant in der Schweiz arbeitete. Der Mann, Anfang 20, willigte bei seinem türkischen Auftraggeber ein. Aus Geldnot? Eher nein. Denn sein beachtlicher Monats-Netto-Lohn betrug 3.500 Euro. „Warum haben sie das dann gemacht?“, wollte der Staatsanwalt wissen. „Ich habe das Geld nicht gebraucht. Wollte mir nur während meines Urlaubes lediglich etwas dazuverdienen. Warum auch nicht. Jeder Mensch will mehr Geld haben!“

Flugzeug, Mietauto, Polizei...

Der Franzose flog von der Schweiz nach Wien, mietete einen Wagen und fuhr weiter nach Budapest. Über Koordinaten wurde er zum Treffpunkt gelotst. Dort ließ er fünf Fremde einstiegen und brachte sie bis zur Grenze nach Nickelsdorf. Hier ließ er sie aussteigen und zu Fuß nach Österreich laufen. Um sie dann wieder einzusammeln und nach Wien zu transportieren. Dazu kam es aber nicht mehr. Die Polizei verhaftete den Schlepper.

"Blödheit und Dummheit"

Selbst reflektierend bezeichnete der Täter seine Handlung als „Blödheit und Dummheit!“ Mit der Ergänzung seines Anwaltes: „Mein Mandant hat alles zu sehr auf die leichte Schulter genommen!“ Trotz eines Geständnisses verhängte der Schöffensenat 12 Monate unbedingte Haft und beschlagnahmte zusätzlich das zur Schleusung verwendete iPhone 13. Staatsanwalt und Angeklagter akzeptieren das Urteil. Somit in Rechtskraft erwachsen.

Der tunesische Schleuser erklärte, dass er Geld für seine kranke Mutter benötigt hat. | Foto: Heigl
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Tunesier brauchte Geld für kranke Mutter

„Ob es stimmt, ist nicht überprüfbar. Leider aber haben wir das schon sehr oft als Ausrede gehört!“, kommentierte der Staatsanwalt die Rechtfertigung des dritten Menschenschmugglers. Der Tunesier, Mitte 30, geschieden, Vater eines minderjährigen Kindes, verantwortete seine Tat nämlich damit, dass er Geld für seine kranke Mutter gebraucht hätte. Wie auch für Alimente und Wohnungsmiete. Versprochen waren dem Mann, der in Deutschland fünf Vorstrafen hat, 400 Euro für vier illegale Migranten.

Festnahme auf zweiter Tour

Auf seiner zweiten Schlepper-Tour, in diesem Fall von Budapest über Nickelsdorf, wurde der Afrikaner kurz nach der österreichischen Grenze festgenommen. Trotz einiger Erinnerungslücken, im Vergleich mit den Angaben vor der Polizei, zeigte sich der Angeklagte geständig. Auch in dieser Causa beschlagnahmte das Gericht ein Handy des Täters und verurteilte ihn zu 13 Monaten unbedingter Haft. Der Tunesier akzeptierte, der Staatsanwalt gab keine Stellungnahme ab. Daher nicht rechtskräftig.

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