Sicherheitsorientiertes Verhaltenstraining in Nickelsdorf
Sechszehn Frauen zwischen 10 und 69 Jahren haben im Jänner einen Ausbildungskurs der Kriminalpolizeilichen Beratung unter der Leitung von Revierinspektorin Martina Kettner (Nickelsdorf) und Bezirksinspektorin Dagmar Hasler (Neusiedl am See) erfolgreich absolviert. Geübt wurden verschiedene Abwehrtechniken in bestimmten Angriffssituationen, die statistisch zu den häufigsten Gefahrenquellen für Frauen zählen. Auch die Theorie kam nicht zu kurz, etwa die Behandlung des Notwehrparagrafen §3 des Strafgesetzbuches (StGB).
Der Kurs fand in der Volksschule Nickelsdorf statt und kam auf Initiative der SPÖ-Frauen unter Gemeindevorständin Heidelinde Pahr zustande, nachdem Revierinspektorin Martina Kettner anlässlich einer Veranstaltung zum Weltfrauentag am Freitag, dem 08.02.2013, eine viel beachtete Demonstration gegeben hatte.
Tenor der Teilnehmerinnen: “Wir können diesen Kurs in der heutigen Zeit wirklich jedem empfehlen, weil er das persönliche und reale Sicherheitsempfinden entscheidend erhöht. Niemand ist wehrlos.“
Gesetzestext
(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.02.2014)
§ 3 StGB Notwehr:
(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
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