Grenze, Gelder und Eurodac
Bundesländer-Treffen in Parndorf zu Flüchtlingssituation

V. l.: Landesrätin Mag. Sara Schaar (Kärnten), Landesrätin Mag. (FH) Daniela Winkler (Burgenland) und Landesrat Christian Gantner (Vorarlberg) nach der Konferenz der FlüchtlingsreferentInnen in Parndorf | Foto: LMS Hans Christian Gmasz
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  • V. l.: Landesrätin Mag. Sara Schaar (Kärnten), Landesrätin Mag. (FH) Daniela Winkler (Burgenland) und Landesrat Christian Gantner (Vorarlberg) nach der Konferenz der FlüchtlingsreferentInnen in Parndorf
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Die für das Flüchtlingswesen zuständigen Referentinnen und Referenten der Bundesländer trafen sich am Freitag in Parndorf zur gemeinsamen Konferenz.

PARNDORF. Sie haben sich gemeinsam für eine lückenlose Grenzsicherung sowie die Schaffung von Asylerstaufnahmezentren an der EU-Außengrenze ausgesprochen. Weitere Beschlüsse betrafen die Einführung eines Realkostenmodells für vulnerable Gruppen im Bereich der Grundversorgung und die das Asylwesen betreffende Eurodac-Verordnung. Hier solle geprüft werden, ob Österreich im Hinblick auf die hohe Anzahl an Asylverfahren diese Verordnung richtig anwende.

Vier einstimmige Beschlüsse

2022 sei ein sehr herausforderndes Jahr gewesen, bilanzierte die burgenländische Landesrätin Daniela Winkler. So habe es aufgrund des Ukrainekrieges unter dem Vorsitz des Burgenlandes vier außerordentliche Konferenzen der Flüchtlingsreferentinnen und -referenten gegeben.

„Allen ist bewusst: Die derzeitige Situation ist keine einfache, gerade im Burgenland in der Grenzregion. Es ist natürlich auch sehr belastend für die Bevölkerung vor Ort. Nicht nur für die Bevölkerung – wir merken es auch im Rahmen der Exekutive, wir merken es beim Bundesheer“, stellte Winkler klar.

Es gebe immer wieder sehr dramatische Schleppervorfälle, gerade bei uns im Burgenland.

„Daher ist es ist uns wichtig, dass wir uns als Länder dementsprechend verständigen, zusammenkommen und über die derzeitige Situation Beschlüsse fassen.“

Vier Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Bei der lückenlosen Grenzsicherung gehe es um die Errichtung von Erstaufnahmezentren an den EU-Außengrenzen, um eine Entlastung in Ländern wie Österreich sicherstellen zu können.

Winkler hob die dramatischen Schlepper-Vorfälle der letzten Zeit im Burgenland hervor. | Foto: LMS Hans Christian Gmasz
  • Winkler hob die dramatischen Schlepper-Vorfälle der letzten Zeit im Burgenland hervor.
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Realkostenmodell für vulnerable Gruppen

Seit März ein großes Thema für die Flüchtlingsreferentinnen und -referenten sei die Weiterentwicklung des Realkostenmodells und die Regelung der Tagsätze in privaten oder organisierten Quartieren.

„Wir haben beschlossen, dass wir im Bereich der vulnerablen Gruppen – in der Pflege, in der Betreuung, in der Behindertenhilfe und im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ein Realkostenmodell einführen und dieses auch weiterentwickeln möchten“, so Winkler zum weiteren Beschluss.

Oftmals diskutiert, gab es zum Thema Zuverdienstgrenze am Freitag einen Beschluss. Dies sei für die Vertriebenen sehr wichtig, um sie in eine gewisse Selbstständigkeit zu bringen.

„Da ist es notwendig, dass sie sich selbst einiges organisieren können, sich auch selbst Wohnungen anmieten können“, erklärte Winkler.

"Es ist aber der Fairness unter den Bundesländern geschuldet, dass wir hier neben den Realkosten noch zusätzlich einen Deckel einführen können“, erklärte Vorarlbergs Flüchtlingsreferent Christian Gantner.

15a-Vereinbarung

Gerade als Länder nehme man das Thema sehr ernst:

„Wir kennen unsere 15a-Vereinbarung*, die wir mit dem Bund als Länder haben, wir kennen unsere Aufgaben und nehmen unsere Verantwortung war und sorgen dafür, dass Quartiere zur Verfügung stehen. Gerade die Quartiersuche gestalte sich in vielen Ländern nicht einfach“, wusste Winkler außerdem zu berichten.

„Wir befinden uns in einer sehr herausfordernden Situation“, betonte auch Gantner.

2015 seien österreichweit rund 88.000 Asylanträge gestellt worden. Heuer habe man mit Mitte November bundesweit bereits mehr als 100.000 Asylanträge, dazu kämen noch 80.000 ukrainische Kriegsgeflüchtete. Er sei froh, dass man gemeinsam als Länder mit den Gemeinden und mit dem Bund sehr partnerschaftlich an dieser Situation arbeite.
Was den Beschluss über eine lückenlose Grenzkontrolle und eine Außerlandesbringung in sichere Drittstaaten betreffe, sei für Gantner ganz klar:

„Wir bekennen uns als Länder und letztlich auch als Gemeinden zur 15a-Vereinbarung. Diese ist für die Länder nicht nur eine Verpflichtung, sondern wir sehen es auch als unsere Verantwortung, als Länder gemeinsam mit den Gemeinden als unsere Partner hier für eine entsprechende Unterbringung der Asylwerber und Kriegsgeflüchteten zu sorgen. Das ist für uns klar und steht für uns außer Streit. Aber uns ist auch wichtig: In diesem Bereich müssen alle ihre Hausaufgaben machen. Und das gilt für uns vor allem auch für die EU-Ebene, aber auch die Ebene des Bundes“, so der Landesrat und merkte an, dass Innenminister Gerhard Karner sich hier gerade auf europäischer Ebene sehr stark einsetze.

Dazu gehörten auch entsprechende und wirkungsvolle Rückführungsabkommen:

„Uns ist es auch wichtig, dass wir es schaffen, die Aufteilung der Flüchtlinge EU-weit zu gewährleisten. Es kann nicht sein, dass Österreich, was die Asylwerber betrifft, neben Zypern das Land ist, das am meisten Asylanträge pro Kopf hat.“

"Eurodac in Österreich falsch angewendet"

Kärnten hatte einen Antrag zur das Asylwesen betreffenden europäischen Eurodac-Verordnung+ eingebracht:

„Die vorgelagerten Länder haben Dublin III außer Kraft gesetzt. Wir sind ein EU-Mitgliedsstaat, der das noch nicht getan hat. Und da gibt es die klare Aufforderung an den Bundesminister, in weiterer Folge auf EU-Ebene einzuwirken, dass es Möglichkeiten gibt, die einfach wieder zu einem gerechten Verteilungssystem führen. Mit 4.000 Menschen in der Woche habe man in Österreich große Herausforderungen, da der Bund und neun Bundesländer für jeweils 400 geflüchtete Menschen Plätze zu finden haben“, stellte Landesrätin Sara Schaar aus Kärnten klar.

In Österreich würde derzeit die Verordnung falsch angewendet. Denn diese würden automatisch über die Eurodac-Verordnung durchgeführt, so Schaar abschließend.

15a-Vereinbarung: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich

+EURODAC (European Dactyloscopy) ist ein Fingerabdruck-Identifizierungssystem für den Abgleich der Fingerabdruckdaten aller Asylbewerber sowie von bestimmten Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, wenn die betreffenden Personen älter als 14 Jahre sind.

V. l.: Landesrätin Mag. Sara Schaar (Kärnten), Landesrätin Mag. (FH) Daniela Winkler (Burgenland) und Landesrat Christian Gantner (Vorarlberg) nach der Konferenz der FlüchtlingsreferentInnen in Parndorf | Foto: LMS Hans Christian Gmasz
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