Arbeiterkammerwahlen: Rohrbacher können Wahlrecht bis 27. Jänner aktiv beantragen
BEZIRK. Vom 19. März bis 1. April 2019 finden in Oberösterreich Arbeiterkammerwahlen statt. Dabei haben mehr als 100.000 eigentlich der Arbeiterkammer zugehörige Mitglieder kein automatisches Wahlrecht. Das gilt für Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer in Karenz, Präsenz-/Zivildiener und Arbeitslose. Sie müssen ihr Wahlrecht bis spätestens 27. Jänner aktiv beantragen. Der Spitzenkandidat des „Team ÖAAB-FCG“ im Bezirk Rohrbach, Hermann Linkeseder, motiviert die Betroffenen dazu:...