Arbeiterkammerwahlen: Rohrbacher können Wahlrecht bis 27. Jänner aktiv beantragen
BEZIRK. Vom 19. März bis 1. April 2019 finden in Oberösterreich Arbeiterkammerwahlen statt. Dabei haben mehr als 100.000 eigentlich der Arbeiterkammer zugehörige Mitglieder kein automatisches Wahlrecht. Das gilt für Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer in Karenz, Präsenz-/Zivildiener und Arbeitslose. Sie müssen ihr Wahlrecht bis spätestens 27. Jänner aktiv beantragen. Der Spitzenkandidat des „Team ÖAAB-FCG“ im Bezirk Rohrbach, Hermann Linkeseder, motiviert die Betroffenen dazu: „Man sollte jetzt sein Wahlrecht sichern um bei der AK-Wahl mitbestimmen zu können!“
Wahlrecht online beantragen
Alle Betroffenen werden in den nächsten Tagen durch ein offizielles Schreiben der Arbeiterkammer informiert, dem auch ein Antragsformular beiliegt. Der Antrag kann postalisch mit dem Formular, persönlich in jeder AK-Bezirksstelle oder per E-Mail an das AK-Wahlbüro (akwahlbuero@akooe.at) gestellt werden. Darüber hinaus gibt es eine Online-Möglichkeit im Rahmen des AK-Wahlservice: http://webservices.ak-ooe.at/akwahl/. „Die ÖAAB-FCG-Fraktion in der Arbeiterkammer kämpft schon seit Jahren dafür, dass diese Gruppen auch automatisch wahlberechtigt sind“, so Linkeseder, "leider wird das von der Mehrheitsfraktion aus parteipolitischen Überlegungen abgelehnt.“ Das genannte AK-Wahlservice im Internet bietet allen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu überprüfen, ob sie bei der AK-Wahl im März wahlberechtigt sind und liefert eine Auskunft, ob man Brief- oder Betriebswähler ist. Betriebswähler erfahren ab Mitte Februar unter anderem die genauen Wahlzeiten im Betrieb und können einen Wahlkartenantrag stellen.
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