Im Krankenstand entlassen
Arbeiterkammer erstritt 5.000 Euro für Mittelburgenländerin
Fast eineinhalb Jahre musste eine Mittelburgenländerin auf das Geld von ihrem ehemaligen Arbeitgeber warten. Dieser hatte sie ungerechtfertigt im Krankenstand entlassen.
BEZIRK OBERPULLENDORF. Mehr als ein Jahr arbeitete eine 28-jährige Mittelburgenländerin als Consulting-Assistentin bei einer burgenländischen Firma, bevor sie in den Krankenstand treten musste. Wie üblich verständigte sie den Arbeitgeber und übermittelte die Arbeitsunfähigkeitsmeldung.
"Nein" führte zur Entlassung
Als nach vierzehn Tagen keine Besserung eintrat, wurde ihr Chef unruhig. Er bot seiner Mitarbeiterin eine Reduzierung der Arbeitszeit von 40 auf 20 Stunden an. Ein "Nein" von Seiten der Mittelburgenländerin und die Abzeichnung eines länger dauernden Krankenstandes führte letztlich zur Entlassung. „Ungerechtfertigt“, meint Arbeitsrechtsexperte Mag. Heinzi-Erik Hobisch. Denn als Grund brachte der Arbeitgeber eine vermeintlich nicht korrekt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsmeldung ins Spiel. „Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung erfolgte ordnungsgemäß und wurde auch im vorgeschriebenen Zeitraum übermittelt“, versichert der AK-Jurist.
Nachzahlung nach Verfahren
Auf die Intervention der Arbeiterkammer Burgenland reagierte der Unternehmer nicht. Er zeigte sich uneinsichtig und ließ es auf ein Verfahren ankommen. Vor dem Richter einigte man sich – aber auch erst beim zweiten Anlauf. Nach der ersten Verhandlung wurde der Vergleich von Seiten des Arbeitgebers widerrufen. Letztlich zahlte der Arbeitgeber laut Informationen der Arbeiterkammer knapp 5.000 Euro brutto nach.
Arbeitnehmer können sich in ähnlichen Fällen an die Arbeiterkammer Burgenland (02682/740) wenden.
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