Mutter aus dem Bezirk Oberpullendorf
„Ich jage dir eine Kugel zwischen die Augen!“
„Ich verteidige und beschütze meine Tochter zu 100 Prozent. Als sie mich weinend angerufen hat, weil sie wieder beleidigt worden ist, ist mir das halt rausgerutscht. Außerdem hatte ich einen ,Damenspitz‘. Da war die Zunge lockerer!“, begründete eine Burgenländerin ihre gefährliche Drohung. Gegen den Bruder ihres Ex-Freundes. Dem sie ausrichtete: „Du fettes Schwein. Ich bringe dich um. Ich jage dir eine Kugel zwischen die Augen!“ Im Landesgericht Eisenstadt erschien auch das Opfer. Mit Überraschungseffekt...
BEZIRK OBERPULLENDORF. Die Burgenländerin ist eine zarte Mittdreißigerin. Angestellte vom Beruf. Alleinerziehend. Sitzt im Saal 8. Auf der Anklagebank. Ihr erster Kontakt mit dem Gericht. Daher unbescholten. Ohne Vorstrafen. Verdient als Angestellte ihr Geld. Ist schuldenfrei. Rundum ein ordentlicher Lebenswandel. Ein stimmiges Bild. Bis auf den Vorwurf der Staatsanwältin: „Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107, Absatz 1, StGB“.
Mit Verletzung am Körper bedroht
Die Beschuldigte hatte am 25. Juni einen Mann „vor seinem Wohnhaus mit einer Verletzung am Körper bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen“. Dabei fielen die Worte „Du fettes Schwein. Ich bringe dich um. Ich jage dir eine Kugel zwischen die Augen!“ Richterin Birgit Falb fragte die Burgenländerin: „Bekennen sie sich schuldig?“ Und statt sonst üblicher Ausreden oder Beschönigungen kommt von der Angeklagten klipp und klar ein „Ja!“. Bestätigt somit ihre Aussage bei der Polizei. Auch dort hat sie im Verhör nichts bestritten, sondern alles zugegeben.
Meine Tochter hat am Telefon geweint
„Frau Angeklagte. So etwas sagt man nicht. Warum haben sie das gesagt?“ „Ich bereue es auch zutiefst. Ich habe so etwas noch nie in meinem Leben gesagt. Es ist dazu gekommen, weil der Herr .... auf meine Tochter (17, Anmerkung der Redaktion) wieder losgegangen ist. Mit dummen Nachreden. Sprüchen. Streitereien. Mein Kind hat mich dann angerufen und geweint. Und da ich ein wenig Alkohol getrunken hatte, ist mir das dann so rausgerutscht.“ „Wollen sie sich bei ihm entschuldigen?“ „Ja, will ich!“
"Ich hatte einen Damenspitz"
„Hat Alkohol eine Rolle gespielt?“ „Ja. Ich hatte einen leichten Damenspitz!“ „Warum gleich so deftig in der Wortwahl? ...jage dir eine Kugel zwischen die Augen? Normal sagt man doch als Frau eher was anderes...!“ „Ich stehe zu 100 Prozent hinter meinem Kind!“ „Das heißt, sie wollten ihr Kind verteidigen?“ „Ja!“ „Haben sich also für ihre Tochter eingesetzt!“ „Ja!“ „Und der Bedrohte ist der Bruder von ihrem Ex-Freund?“ Nickende Zustimmung der Burgenländerin.
"Wollte ihn nur erschrecken"
„Seither gehen sie sich aber eh aus dem Weg, oder?“ „Ich ihm schon. Aber der Herr ..... fährt ständig mit seinem Auto vor meiner Wohnung vorbei.“ Der Anwalt der Beschuldigten wirft ein: „Wir haben schon eine Unterlassungsklage angedacht!“ „Er kommt dann eh als Zeuge. Wir reden darüber“, so die versierte Richterin. Die Staatsanwältin fragte noch nach: „Was wollten sie mit ihrer Aussage bewirken? „Ich wollte ihn erschrecken. Ich habe aber noch nie einem Menschen was getan!“
Ein stämmiger Mann als Opfer
Dann der Lautsprecher-Aufruf nach dem Opfer. Ein etwa 200 Kilo schwerer, stämmiger Mann betritt den Saal. Ende 30. Die Angeklagte entschuldigt sich und verspricht, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Der Mann akzeptiert. Vorsitzende Birgit Falb richtete an beide Personen die Botschaft: „Für die Zukunft. Sie gehen sich beide aus dem Weg. Vermeiden sie Zusammentreffen. Und wenn sie sich sehen, grüßen sie sich freundlich!“ Nickende Zustimmung.
"Reißen sie sich zusammen!"
Das Opfer schilderte noch einen weiteren Vorfall, wo die Burgenländerin ihn mit einer Schaufel bedroht und als „fettes Schwein“ beschimpft hätte. „Stimmt, ich bin etwas stärker. Aber das muss ja auch nicht sein!“ „Nein. Frau Angeklagte, reißen sie sich zusammen. Es geht sie nichts an, wie er aussieht. Und beide hören jetzt mit dem Hick-Hack auf. Ok?“ Beidseitiges „Ja“.
Diversion und Geldbuße
Vorsitzende Birgit Falb sprach sich schließlich für eine Diversion aus. In Kombination mit einer Geldbuße in der Höhe von 1.000 Euro. Auch 100 Euro Verhandlungskosten müssen bezahlt werden. Während die Angeklagte akzeptierte, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab. Nicht rechtskräftig.
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